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    Allgemeines
    15.12.2022

    Unfaire Tabellenlöhne werden überarbeitet

    Medienmitteilung vom 14.12.2022 (Inclusion Handicap): Nun ist es unter Dach und Fach: Der Nationalrat folgt seiner Sozialkommission und stimmt der Motion der SGK-N für eine fairere Berechnung des IV-Grads auch mit verlängerter Umsetzungsfrist zu. Der Bundesrat muss nun bis Ende 2023 eine überarbeitete Bemessungsgrundlage implementieren. Für Inclusion Handicap ist klar, dass dabei auf wissenschaftlich fundierte Lösungen abzustellen ist. 

    Berechnung des IV-Grads
    Eigentlich hatte der Nationalrat die Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit bereits in der diesjährigen Sommersession gutgeheissen. Weil der Ständerat als Zweitrat jedoch die Umsetzungsfrist bis Ende Dezember 2023 verlängerte, kam die Motion erneut vor den Nationalrat. Heute stimmte dieser der Motion nun auch mit der neuen Frist zu. Ein wichtiger, wenn auch schon lange fälliger Schritt und ein Erfolg für Menschen mit Behinderungen.  

    Überarbeitung gemäss Lösungsvorschlag aus Wissenschaft gefordert
    «Für Inclusion Handicap ist klar, dass die Korrektur der Bemessungsgrundlage wissenschaftlich fundiert sein muss», macht Petra Kern, Leiterin Sozialversicherungen bei Inclusion Handicap, deutlich. Die Arbeitsgruppe um Prof. Dr. Gabriela Riemer-Kafka, emeritierte Professorin für Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht, und Dr. Urban Schwegler von der Schweizer Paraplegiker-Forschung in Nottwil, legte im November 2021 ein Modell vor, das sich für die Lohneinschätzung an realen Erwerbsmöglichkeiten orientiert. Auch das Büro BASS publizierte am 7. November 2022 einen empirisch basierten Vorschlag. Damit liegen zwei Lösungsvorschläge vor, wie der Anspruch auf eine IV-Rente präziser eruiert werden könnte. Inclusion Handicap wird das weitere Geschehen aufmerksam verfolgen.  

    Bisher angewendete Tabellenlöhne zu hoch angelegt
    Die statistischen Werte (Tabellenlöhne) für die Berechnung des mit einer Invalidität noch erzielbaren Einkommens sind heute zu hoch. Sie erfassen die Erwerbssituation von Menschen mit Behinderungen nicht korrekt. Zahlreiche Menschen mit Behinderungen werden so um IV-Leistungen wie Umschulungen oder Renten gebracht. Das wird nun geändert: «Der heutige Entscheid des Nationalrats stützt die Bemühungen der Behindertenverbände und ermöglicht endlich mehr Fairness bei der Berechnung des IV-Grads», so Matthias Kuert Killer, Leiter Politik bei Inclusion Handicap.  

    Auskunft
    Matthias Kuert Killer
    Leiter Politik
    matthias.kuert@inclusion-handicap.ch
    078 625 72 73

    Petra Kern
    Leiterin Sozialversicherungen
    petra.kern@inclusion-handicap.ch
    079 714 07 37

     

    Inclusion Handicap ist die vereinte Stimme der rund 1,8 Mio. Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. Der politische Dachverband der Behindertenorganisationen setzt sich für die Inklusion und die Respektierung der Rechte und Würde aller Menschen mit Behinderungen ein. Inclusion Handicap vereint 22 gesamtschweizerische und sprachregionale Behindertenverbände, ist die Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung und bietet ihnen Rechtsberatung an. Die politischen Positionen werden in Zusammenarbeit mit den 22 Mitgliederorganisationen erarbeitet.  

    Die Mitgliederorganisationen von Inclusion Handicap
    ASPr-SVG Schweizerische Vereinigung der Gelähmten│Polio.ch | Asrimm │ autismusschweiz │ Cystische Fibrose Schweiz │ FRAGILE Suisse │ GELIKO (Schweiz. Gesunheitsligen-Konferenz) │ inclusione andicap ticino │ insieme Schweiz │ PluSport │ Pro Audito Schweiz │ Procap │ Pro Infirmis │ Pro Mente Sana │ Schw. Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) │ Schw. Gehörlosenbund (SGB) │Schw. Multiple Sklerose Gesellschaft │ Schweizer Paraplegiker-Vereinigung │ Schw. Stiftung für das cerebral gelähmte Kind │ Schw. Zentralverein für das Blindenwesen (SZBlind) │ Sonos - Schw. Hörbehindertenverband │ Verband Dyslexie Schweiz │ Vereinigung Cerebral Schweiz