Der Bundesrat lehnt die Inklusions-Initiative ab und stellt ihr einen indirekten Gegenvorschlag entgegen. Dieser besteht aus einem neuen Rahmengesetz über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und einer Anpassung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG).
In der Vernehmlassung äusserten zahlreiche Organisationen und Verbände Kritik am Gegenvorschlag, so auch die SPV. Der Bundesrat hat den Gegenvorschlag daraufhin überarbeitet und im Frühling 2026 ans Parlament übergeben.
Was will die Initiative?
- Die Initiative fordert, dass alle Menschen frei über ihre Wohnform und ihren Wohnort entscheiden können. Nach wie vor sind viele Menschen mit einer Behinderung gezwungen, in einem Heim zu leben.
- Die Initiative fordert mehr Assistenz, damit Menschen mit Behinderung vollumfänglich und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
- Die Initiative fordert ein Ende der Diskriminierung: bei der Wohnungssuche, in der Bildung und im Arbeitsleben, bei der Zugänglichkeit von Infrastruktur, ÖV, Kultur und Politik.
Initiativtext
Eidgenössische Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)»
Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:
Art. 8 Abs. 4
4 Aufgehoben
Art. 8a[2] Rechte von Menschen mit Behinderungen
1 Das Gesetz sorgt für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen. Menschen mit Behinderungen haben im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die dafür erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen, insbesondere auf personelle und technische Assistenz.
2 Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihre Wohnform und den Ort, an dem sie wohnen, frei zu wählen; sie haben im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die dafür erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen.
[1] SR 101
[2] Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung.