Einverständniserklärung für Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SPV) macht an der von mir gebuchten Veranstaltung Fotos/Filme und/oder Tonaufzeichnungen. Sie verwendet diese Aufnahmen beispielsweise dazu, um über ihre Angebote zu berichten oder die Öffentlichkeit für die Anliegen ihrer Mitglieder zu sensibilisieren.  

Ich erlaube die Erstellung von Aufnahmen, auf den ich alleine oder mit anderen Personen zu sehen bin. Die Organisationen der Schweizer Paraplegiker-Gruppe dürfen die Fotos, Filme und/oder Tonaufzeichnungen zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkt (d.h. weltweit) nutzen, u.a. für die Information, Werbung, Marketing, Sponsoring oder für die Publikation auf Sozialen Medien oder der Webseite.  

Ich nehme zur Kenntnis, dass die Freigabe der Aufnahmen unentgeltlich erfolgt und dass ich keinerlei Rechte auf zusätzliche Entschädigung (materielle oder anderweitige) habe.  

Ich akzeptiere, dass persönliche Angaben, die in direktem Zusammenhang mit den Fotos, Filmen und/oder Tonaufzeichnungen stehen, verwendet werden dürfen. Dies betrifft beispielsweise Bildunterschriften mit Name, Wohnort, Alter und Funktion (z.B. Petra Muster, 41, aus Musterhausen, Teilnehmende des move on).  

Ich nehme zur Kenntnis, dass die Freigabe-Erklärung für meine Erben und Rechtsnachfolger verbindlich ist. Die Einverständniserklärung unterliegt dem Schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Nottwil/LU. Die Einverständniserklärung kann bei Vorliegen von wichtigen Gründen schriftlich widerrufen werden, sofern der Widerruf nicht Treu und Glauben widerspricht. 

Möchten Sie nicht, dass Foto-, Film- und/oder Tonaufnahmen von Ihnen gemacht werden, wählen Sie bitte das entsprechende Feld und machen Sie sich gegenüber dem Fotografen oder Filmer erkenntlich. Bitte stellen Sie sich insbesondere bei Gruppenaufnahmen nicht dazu.