Flottenrabatt und Autokauf

Als Aktivmitglied der SPV erhalten Sie beim Kauf eines Autos einen Flottenrabatt.

Damit Ihnen dieser Rabatt gewährt wird, tun Sie folgendes:

  • Schicken Sie das Antragsformular «Flottenrabatt» ausgefüllt mit einem der verlangten Nachweise an die SPV.
  • Die SPV sendet Ihnen eine Bestätigung.
  • Überreichen Sie die Bestätigung Ihrem Garagisten. Besprechen Sie den Rabatt mit Ihrer Garage. Den Rabatt erhalten Sie von der Garage bzw. dem Importeur, nicht von der SPV.
Beratung Auto und Mobilität

Sie brauchen ein neues Auto? Unser Team der Peerberatung weiss, worauf zu achten ist und hilft Ihnen gerne weiter.

Rund ums Auto

Wer auf ein angepasstes Fahrzeug angewiesen ist, erhält eine Vergünstigung auf die Vollkasko- und die Haftpflichtversicherung. Wenden Sie sich direkt an Ihren Versicherer.

Die IV vergütet Kosten für Motorfahrzeuge in Form von Amortisationsbeiträgen. Mit diesen Beiträgen sind sämtliche Kosten abgegolten:

  • ärztliche Untersuchung der Fahrtauglichkeit
  • Fahrzeugabnahme
  • Fahrzeugausweis
  • Nummernschilder
  • Rostschutzbehandlung
  • jährliche Reparaturkosten (inkl. allfälliger Taxikosten)

Voraussetzungen

  • Die Person muss ein voraussichtlich dauerhaftes, existenzsich­erndes Erwerbseinkommen erzielen: Dies ist der Fall, wenn das Einkommen mindestens den Mittelbetrag zwischen Minimum und Maximum der ordentlichen Altersrente (derzeit CHF 1838.–) erreicht. Die selbständige Tätigkeit im Aufgabenbereich wird der existenzsichernden Erwerbstätigkeit gleichgestellt (z.B. Haushaltsführende mit Hauptverantwortung in diesem Bereich).
  • Die Person muss zur Überwindung des Arbeitsweges invaliditäts­bedingt auf ein Auto angewiesen sein; die Benützung eines anderen Verkehrsmittels muss unzumutbar sein. Wenn auch eine andere Person wegen ungenügender Erschliessung durch öffentliche Verkehrsmittel ein Motorfahrzeug benötigt oder wenn das Fahrzeug zur berufsnotwendigen oder berufsüblichen Ausrüstung gehört, dann wird die invaliditätsbedingte Notwendigkeit verneint.
  • Die betroffene Person muss das Auto nicht selbst lenken. Ist sie hierzu nicht in der Lage, so muss nachgewiesen sein, dass sie regelmässig von jemandem zur Arbeitsstätte gefahren wird.

Amortisationsbeitrag jährlich
Der jährliche Amortisationsbeitrag beträgt:

  • CHF 3000.– für Automobile
  • CHF 2500.– für drei- und vierrädrige Motorfahrräder

Checkliste 
• Sind sie unter 64 (Frauen)/65 (Männer) Jahre alt? 
• Ist Ihr Fahrzeug invaliditätsbedingt angepasst? 
• Verdienen Sie brutto mindestens CHF 1838.– monatlich? 

Wenn Sie alle Fragen mit «ja» beantworten, sind Sie bezugs­berechtigt.

 

Sie müssen Ihrer zuständigen IV-Stelle jährlich eine Rechnung stellen und folgende Informationen liefern, damit Sie Amortisationsbeiträge erhalten:

  • Angabe des gegenwärtigen Monatseinkommens
  • Bestätigung, dass hinsichtlich der Erwerbstätigkeit keine Änderung eingetreten ist
  • Bestätigung, dass das Motorfahrzeug weiterhin für den Arbeitsweg benötigt wird

Nicht erforderlich ist, dass die behinderte Person das Auto selber lenken kann. Ist sie hierzu nicht in der Lage, so muss allerdings nachgewiesen sein, dass sie regelmässig von einer zum Führen eines Motorfahrzeugs befugten Person (z.B. Ehepartner, Eltern) zur Arbeitsstätte gebracht wird.

Das Formular muss bei der zuständigen IV-Stelle eingereicht werden.

Rechnung IV