Ihre Angehörigen unterstützen und betreuen Sie regelmässig und unentgeltlich? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Anerkennungszulage und einen Gutschein für Entlastungsangebote. Eine Bedingung ist, dass Sie eine Hilflosenentschädigung beziehen.
Mehr über die Zulage
25.1.2024
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Luzern: Betreuung von Angehörigen
Im Kanton Luzern gibt es für betreuende Angehörige seit Januar 2024 unter bestimmten Voraussetzungen eine Zulage der Ausgleichskasse, für die betreute Person selbst einen Gutschein für Entlastungsangebote.