Allgemeines
20.2.2023

Selbstbestimmungsgesetz Zürich

Das neue Selbstbestimmungsgesetz (SLBG) des Kantons Zürich wird per 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Damit wird im Kanton Zürich ein längst überfälliger Systemwechsel vollzogen: Menschen mit Behinderung können Leistungen in den Bereichen Betreuung und Begleitung neu bei einer Institution, einem ambulanten Dienstleistungserbringer oder einer Privatperson beziehen. Mit dem Systemwechsel macht der Kanton Zürich einen weiteren Schritt zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK). Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigte Möglichkeiten haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und dürfen nicht verpflichtet werden, in besondere Wohnformen (zB. Institutionen) zu leben. Dies ist auch ein Schwerpunkt der Inklusions-Initiative, die Ende April lancieren wird.

Gemeinsam mit verschiedenen Beteiligten erarbeitet der Kanton Zürich das neue System SEBE, in dem Menschen mit Behinderung selbstbestimmt Unterstützung beziehen können. 

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