Der Artikel in der Luzerner Zeitung über die neue Regelung für Zuggeräte und E-Rollstühle gibt zu reden. Heute publizierte die Zeitung drei Zuschriften, die die Meinung der SPV zur Regelung teilen. Darunter auch der folgende Leserbrief von SPV-Mitglied Sepp Jakober, der uns vorliegt:
Wenn Bürokratie die Inklusion überrollt
Ob sportlich oder betagt, ob kerngesund oder mit leichten Gehproblemen: Auf normalen E-Bikes darf heute jedermann mit 25 km/h ohne Nummernschild, ohne Ausweis und ohne behördlichen Spiessrutenlauf über Strassen und Velowege rollen. Doch wer so schwer mobilitätsbehindert ist, dass er auf einen Rollstuhl mit elektrischem Zuggerät angewiesen ist, dem wird vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) eiskalt der Stecker gezogen: Mehr als 15 km/h sind tabu.
Schlimmer noch: Bereits ab 10 km/h greift der volle Kontrollwahn mit Mofaschild, Typengenehmigung und unerfüllbaren Bremsvorschriften. Für Betroffene bedeutet das: Hilfsmittel, die ihnen jahrelang ein selbstbestimmtes Leben, den Arbeitsweg und gesellschaftliche Teilhabe sicherten, werden über Nacht faktisch kriminalisiert – finanziert mit teuren Steuergeldern für unnötigen Kontrollaufwand. Das ist ein administrativer Schildbürgerstreich, der fundamentale Grundrechte verletzt. Art. 8 der Bundesverfassung verbietet Diskriminierung, und die UNO-Behindertenrechtskonvention verlangt den barrierefreien Zugang zu Mobilität. Was das Departement von Verkehrsminister Albert Rösti hier zementiert, bestraft ausgerechnet die Schwächsten im Langsamverkehr. Eine Betroffene brachte es auf den Punkt: «Diese Anpassung behindert mich mehr als die Krankheit selbst.»
Ausgerechnet Bundesrat Rösti, der sonst gerne gegen Regulierungswut wettert, lässt seine Amtsstuben Verordnungen zimmern, die Menschen ihre Mobilität rauben. Genau wegen solchen Absurditäten braucht es die eidgenössische Inklusions-Initiative – ansonsten bleibt die UNO-Behindertenrechtskonvention in der Schweiz noch lange ein zahnloser Papiertiger. Der Bundesrat muss endlich die Inklusion vorantreiben und den Bürokraten Einhalt gebieten.
Josef Jakober, Küssnacht