Die PMEDA erstellte bis anhin im Auftrag der IV-Stellen bi- und polydisziplinäre Gutachten, also Expertisen mit zwei oder mehr medizinischen Fachrichtungen. Sie hat seit dem 1. Juli 2023 keine neuen Aufträge mehr angenommen und die Verträge über die Gutachtertätigkeit gekündigt.
Das BSV hat die IV-Stellen angewiesen, bereits vorliegende Gutachten der PMEDA einer erneuten Qualitätskontrolle zu unterziehen, wenn im konkreten Fall noch kein rechtskräftiger Leistungsentscheid vorliegt. Rechtskräftige Leistungsentscheide bleiben bestehen.
Medienmitteilung Bundesamt für Sozialversicherung
11.10.2023
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Keine weiteren Aufträge der IV für die Gutachterstelle PMEDA
Die Invalidenversicherung vergibt keine medizinischen Gutachten mehr an die PMEDA. Damit kommt die IV der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für die Qualität bei der medizinischen Begutachtung (EKQMB) nach. Diese hat in ärztlichen Gutachten der PMEDA formale und inhaltliche Mängel festgestellt.