Die 13. AHV-Rente ist für viele Rentenbeziehende ein notwendiger Beitrag zur Existenzsicherung. Noch viel stärker trifft dies auch auf die IV-Rentner*innen zu. Rund die Hälfte von ihnen bezieht heute Ergänzungsleistungen, weil die Existenz mit der IV-Rente allein nicht gesichert werden kann. Die steigenden Lebenshaltungskosten treffen IV-Rentner*innen besonders hart.
Die 1. Säule umfasst heute Alters- und Hinterlassenenleistungen sowie Leistungen der Invalidenversicherung und die Ergänzungsleistungen. Die 1. Säule wurde bisher zurecht als Einheit behandelt. Die Ansätze der Altersrenten und der Invalidenrenten sind deshalb identisch. In beiden Systemen soll mit den Renten die Existenz gesichert werden (BV Art. 112 Abs. 2b). Davon sind wir auch bei den Invalidenrenten weit entfernt. Deshalb ist es folgerichtig, dass sämtliche Leistungen der 1. Säule angehoben werden. Das bedeutet, dass nebst den Altersrenten auch die Invalidenrenten 13 Mal ausbezahlt werden müssen. Inclusion Handicap fordert den Bundesrat und das Parlament auf, dies bei der Umsetzung der Initiative für eine 13. AHV-Rente zu berücksichtigen.
5.3.2024
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Jetzt braucht es eine 13. IV-Rente
Nach dem klaren Entscheid für eine 13. AHV-Rente sind der Bundesrat und das Parlament gefordert, die Einheit der 1. Säule in der Existenzsicherung zu wahren und IV-Rentner*innen nicht zu benachteiligen. Dafür braucht es eine 13. IV-Rente.