Rückblick auf die Herbstsession: NationalratNationalrat will steuerliche Anreize für inklusives Arbeitsumfeld schaffen Die Motion 24.4039 von Mitte-Nationalrat Philipp Kutter fordert, dass Arbeitgeber:innen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, steuerlich entlastet werden. Der Steuerabzug ist abhängig vom Bruttolohn, der Invalidenrente und dem Grad der Hilflosigkeit des Arbeitnehmenden. Der Nationalrat hat die Motion entgegen der Empfehlung des Bundesrats angenommen. Nun wird sich der Ständerat mit dem Anliegen befassen. Zur Motion 24.4039 auf Curia Vista Bundesrat muss Massnahmen zur Existenzsicherung von IV-Rentenbezüger:innen prüfen Der Bundesrat muss prüfen, wie die Existenz von Menschen mit einer IV-Rente nachhaltiger gesichert werden kann – sei dies über die IV, die Ergänzungsleistungen (EL) oder über andere Massnahmen. Dies wurde ihm durch den Nationalrat mit der Annahme des Postulats 25.3534 beauftragt. Damit kann eine Entscheidungsgrundlage für die Beseitigung der Uneinheitlichkeit in der ersten Säule - 13 AHV-Renten stehen nur 12 IV-Renten gegenüber - geschaffen werden. Inclusion Handicap sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Existenzsicherung, denn mehr als die Hälfte der Menschen mit einer IV-Rente bezieht Ergänzungsleistungen. Das zeigt, dass die Rente oftmals finanziell nicht ausreicht. Zum Postulat 25.3534 auf Curia Vista Assistenzarbeit der Angehörigen erneut auf die lange Bank geschoben Mit einer bereits 2012 eingereichten parlamentarischen Initiative (pa.Iv.) fordert Mitte-Nationalrat Christian Lohr eine Änderung des Invalidenversicherungsgesetz (IVG), so dass Assistenzleistungen von Angehörigen im Rahmen des Assistenzbeitrags entschädigt werden können. Das Geschäft war schon lange hängig, nun wurde die Frist zur Behandlung der pa.Iv. ein weiteres Mal und bis spätestens zur Herbstsession 2027 verlängert. Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen werden abermals vertröstet, dabei wären konkrete Schritte dringend notwendig. Zur pa.Iv. 12.409 auf Curia Vista Rückblick auf die Herbstsession: StänderatStänderat schliesst Rechtslücke in der Unfallversicherung Der Ständerat hat als Zweitrat eine Anpassung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) beschlossen. Künftig soll bei Rückfällen und Spätfolgen eines Unfalls, der nicht durch das UVG versichert war und sich vor Vollendung des 25. Lebensjahrs ereignet hatte, ein Anspruch auf Taggelder bestehen. Inclusion Handicap hatte zwar auch einen Anspruch auf weitergehende UVG-Leistungen gefordert, erachtet den Entscheid dennoch als Schritt in die richtige Richtung. Zum Geschäft 24.056 auf Curia Vista Mehr Betreuungsplätze, aber keine weiteren Betreuungszulagen Der Ständerat hat den Programmvereinbarungen der Kita-Vorlage 21.403 zugestimmt. Dadurch kann der Bund die Kantone gezielt beim Aufbau von Betreuungsplätzen unterstützen. Insbesondere für Kinder mit Behinderungen, die vielerorts noch gar keinen Zugang zu familienergänzender Betreuung haben, ist das eine deutliche Verbesserung. Im Gegensatz zum Nationalrat sieht der Ständerat jedoch keine Erhöhung der Betreuungszulagen bis zum maximal dreifachen Betrag vor. Damit verpasst er die Chance, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und die frühe Teilhabe von Kindern mit Behinderungen zu fördern. Die Vorlage geht nun zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat. Zur Kita-Vorlage 21.403 auf Curia Vista Parlament will diskriminierenden Stimmrechtausschluss aus Verfassung streichen Menschen mit Behinderungen, die unter einer umfassenden Beistandschaft stehen oder von einer vorsorgebeauftragten Person vertreten werden, sind vom Stimmrecht ausgeschlossen. Das ist nicht mit der UNO-Behindertenrechtskonvention vereinbar. Nach dem Nationalrat fordert deshalb auch der Ständerat, den diskriminierenden Stimmrechtsausschluss aus der Verfassung zu streichen. Damit kommt er einer Forderung der 1. Behindertensession nach. Da eine Änderung der Bundesverfassung notwendig ist, wird hierzu noch das Stimmvolk entscheiden müssen. Inclusion Handicap wird sich weiterhin für dieses Anliegen einsetzen und zählt darauf, dass die Bevölkerung diese bedeutende Lücke in der Schweizer Demokratie schliesst. Medienmitteilung Zur Motion 24.4266 auf Curia Vista Erwerbsersatz: Klarere Regeln für die Betreuungsentschädigung bei Spitalaufenthalt Der Bundesrat will die Leistungen der Erwerbsersatzordnung vereinheitlichen. Zudem soll der Anspruch auf Betreuungsentschädigung auf diejenigen Fälle ausgeweitet werden, in denen ein Kind an mindestens vier aufeinanderfolgenden Tagen hospitalisiert ist. Der Ständerat hat die Vorlage des Bundesrates unterstützt und dahingehend ergänzt, dass die Betreuungsentschädigung auch bei einem Spitalaufenthalt direkt nach der Geburt ausgerichtet werden kann, wenn das Kind gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist. Inclusion Handicap setzt sich dafür ein, dass auch der Nationalrat den ständerätlichen Beschluss unterstützt, damit in prekären Situationen die Anwesenheit beider Elternteile ermöglicht werden kann. Zum Geschäft 25.039 auf Curia Vista Parlament will IV-Rentenprüfung beschleunigen Wird der Anspruch auf eine IV-Rente rascher geprüft, kann die finanzielle Belastung der Betroffenen bis zum definitiven Bescheid verringert werden. Der Ständerat trägt diesem Umstand Rechnung, folgt dem Nationalrat und nimmt die Motion 23.3808 mit 25 zu 15 Stimmen an. Nun ist der Bundesrat gefordert, Massnahmen zur Beschleunigung des IV-Verfahrens zu treffen und die finanzielle Absicherung der Betroffenen sicherzustellen Zur Motion 23.3808 auf Curia Vista Unabhängige medizinische Gutachten weiterhin nicht in Sichtweite Mit der Ablehnung der Motion 24.3226 verpasst es der Ständerat, endlich eine gesetzliche Grundlage für unabhängige medizinische Gutachterzentren zu schaffen. Eine solche Grundlage wäre der langjährigen Forderung von Inclusion Handicap nach mehr Transparenz und Unabhängigkeit bei medizinischen Gutachten nachgekommen. Zur Motion 24.3226 auf Curia Vista Rentenrevision erst nach Ablauf der Schutzfrist soll Wiedereingliederung fördern Personen mit IV-Rente, die wieder in die Erwerbsarbeit einsteigen oder diese ausweiten, erhalten heute bei einem Rückfall innerhalb einer dreijährigen Schutzfirst die ursprüngliche Rente wieder ausbezahlt. Im jetzigen System erfolgt in einem solchen Fall aber unmittelbar eine generelle IV-Rentenüberprüfung. Dadurch besteht die Gefahr, dass Menschen nach einem Rückfall ohne Job und je nach Ergebnis der Neuüberprüfung ohne Rente dastehen. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat diese Fehlanreize bei der beruflichen Wiedereingliederung abgeschafft. Der Bundesrat ist daher beauftragt, das Invalidenversicherungsgesetz so zu ändern, dass die Überprüfung des Invaliditätsgrads frühestens drei Jahre nach einer Wiedereingliederung vorgenommen werden kann. Inclusion Handicap nimmt diesen Entscheid, der die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf eine berufliche Eingliederung stärkt, erfreut zur Kenntnis. Zur Motion 24.4618 auf Curia Vista Stichentscheid gegen die Eingliederung bei kommunikationsintensiven Berufen Die Invalidenversicherung unterstützt Betroffene bei der beruflichen Eingliederung mit Hilfsmitteln, darunter Dienstleistungen von Dritten. Dazu zählen beispielsweise Gebärdensprachdolmetscher:innen, Vorlese- oder Transportdienste. Die aktuelle Finanzierungspraxis mit einer jährlichen Höchstgrenze von derzeit CHF 22'680.-- hindert Betroffene aber an der Ausübung kommunikationsintensiver Berufe. Die in der Motion 25.3007 geforderte Einführung von zusätzlichen Leistungen in Härtefällen sollte Abhilfe schaffen, um Betroffene in festgelegten Fällen gezielt zu unterstützen. Die Motion wurde jedoch mit Stichentscheid abgelehnt. Das Parlament verpasst damit eine wichtige Massnahme zur beruflichen Eingliederung. Zur Motion 25.3007 auf Curia Vista Zeitgemässe medizinische Versorgung für Menschen mit ME/CFS und Long Covid sicherstellen Die Schweiz soll ihre Forschung und Kompetenzen rund um Myalgische Enzephalomyelitis/Chronic Fatigue Syndrome (ME/CFS) und Long Covid aufrüsten. Das fordert das Parlament vom Bundesrat und überträgt ihm mit der Annahme der Motion 24.4452 die Erarbeitung einer nationalen Strategie. Ziel ist, dass die Patient:innen landesweit medizinisch gleich gut versorgt werden. Inclusion Handicap freut sich, dass die Schweiz diese Thematik nun entschlossen angeht. Zur Motion 24.4452 auf Curia Vista Ständerat riskiert IV-Leistungskahlschlag Die Motion 25.3713 fordert, dass die rund 10 Milliarden Franken Schulden der IV bei der AHV überwiegend durch Einsparungen auf der Ausgabenseite getilgt werden. Mit der angenommenen Motion riskiert der Ständerat einen massiven Kahlschlag bei Leistungen der IV. Massnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation der IV sind zwar angezeigt, einseitig bei den Leistungen anzusetzen ist jedoch unrealistisch und nicht zielführend. Zudem will der Bundesrat die Frage der IV-Entschuldung bereits im Rahmen der nächsten IV-Revision angehen. Der Nationalrat ist dringend aufgefordert, diesen Entscheid des Ständerats zu korrigieren. Medienmitteilung Zur Motion 25.3713 auf Curia Vista SozialversicherungenKeine «IV-Rente light» auf Kosten junger Erwachsener Der Bundesrat muss als Reaktion auf die verschlechterten Finanzperspektiven der Invalidenversicherung (IV) Lösungen finden. Dabei stehen auch junge Erwachsene mit psychischen Behinderungen im Fokus. Weil bei ihnen die Neurentenquote stark angestiegen ist, zieht der Bundesrat in Erwägung, ihren Rentenanspruch deutlich einzugrenzen. Dies hätte für viele junge Menschen im heutigen IV-System jedoch drastische Folgen. Inclusion Handicap fordert vom Bundesrat in einem offenen Brief neue Perspektiven und mehr Inklusion in der IV. Ein weiterer Leistungsabbau auf Kosten junger Erwachsener liegt nicht drin. Medienmitteilung Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung über die intensive Frühintervention bei Autimus-Spektrum-Störungen (IFIAV) Nachdem das Parlament die finanzielle Beteiligung der IV an der intensiven Frühintervention (IFI) bei Kindern mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen beschlossen hat, hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen eröffnet (Verordnung über die intensive Frühintervention bei Kindern mit Autismus-Spektrum-Störungen, IFIAV). Die Frist zur Einreichung einer Stellungnahme läuft bis 16. Oktober 2025. Inclusion Handicap begrüsst die gesetzliche Verankerung eines spezialisierten, intensiven Frühförderangebots für Kinder im Autismus-Spektrum, stellt dies doch einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Chancengleichheit und Teilhabe für betroffene Kinder dar. Der Dachverband hat am 3. Oktober 2025 eine Stellungnahme eingereicht und sich zu den aus seiner Sicht notwendigen Anpassungen geäussert. Zudem erachtet er es als zentral, dass betroffene Kinder in allen Kantonen und Regionen der Schweiz Zugang zu diesem Angebot erhalten. Medienmitteilung des Bundesrats vom 25. Juni 2025 Stellungnahme Inclusion Handicap vom 3. Oktober 2025 Botschaft zum Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) Am 12. September 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) veröffentlicht. Damit will er die rechtlichen Grundlagen für eine effiziente und sichere elektronische Kommunikation in der 1. Säule schaffen. In seiner Botschaft hält er zudem fest, dass sich die digitalen Dienstleistungen an den Standards zur Barrierefreiheit orientieren werden. Dies ist für Inclusion Handicap absolut zentral. Der Dachverband begrüsst es, dass Behördendienstleistungen in Zukunft flächendeckend digital zugänglich gemacht werden sollen. Richtig umgesetzt kann die Digitalisierung von Dienstleistungen insbesondere die Autonomie von Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung erhöhen. Damit digitale Angebote aber auch tatsächlich genutzt werden können, müssen sie barrierefrei sowie in leichter und verständlicher Sprache zur Verfügung stehen. Dies ist von Beginn weg prioritär mitzudenken und Betroffene sind in allen Phasen des Projektes miteinzubeziehen. Ende Oktober 2025 befasst sich die Sozialkommission des Nationalrats ein erstes Mal mit dem BISS. Medienmitteilung des Bundesrats vom 12. September 2025 Botschaft zum Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt (EP 27) Am 19. September 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zum Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt (EP 27) veröffentlicht. Die darin vorgesehene Änderung des Subventionsgesetzes (SuG) begrenzt Bundesfinanzhilfen auf 50 Prozent der Kosten, hält aber fest, dass die Finanzhilfen in begründeten Fällen höher sein können. In seiner Botschaft führt der Bundesrat hierzu aus, dass im Sinne eines begründeten Ausnahmefalls bei Leistungen zu Gunsten von Menschen mit Beeinträchtigungen auch Höchstsätze von über 50 Prozent denkbar seien. Für Inclusion Handicap ist es zentral, dass die spezialfinanzierten Mittel für Behindertenorganisationen nach Artikel 74 IVG eine solche begründete Ausnahme darstellen. Eine starre 50-Prozent-Grenze würde essenzielle Angebote für Menschen mit Behinderungen, wie Sozialberatung, betreutes Wohnen und Eingliederungshilfen, gefährden. Medienmitteilung des Bundesrats vom 19. September 2025 Politische VorhabenJa zur e-ID – Barrierefreiheit ist bei Umsetzung Pflicht Das Ja zur e-ID schafft die Grundlage für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im digitalen Raum. Die e-ID baut Barrieren beim Zugang zu Behörden und Ämtern ab und legt die Basis für weitere Schritte auf dem Weg zu mehr politischer Inklusion. Zwingende Voraussetzung für die Nutzbarkeit durch Menschen mit Behinderungen ist die Barrierefreiheit des ganzen Systems rund um die e-ID. Im neuen Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis sind die dafür notwendigen Vorschriften bereits enthalten. Diese gesetzlichen Bestimmungen und damit auch die geltenden Standards zur Barrierefreiheit müssen bei der Umsetzung jederzeit eingehalten werden. Für Inclusion Handicap ist klar, dass die Freigabe bzw. Lancierung aller Anwendungen und Portale erst erfolgen darf, wenn die Barrierefreiheit überprüft und bestätigt worden ist. Projekte800 Postkarten und eine Vernehmlassungsantwort für ein besseres Inklusionsgesetz Das vom Bundesrat im Rahmen seines Gegenvorschlags zur Inklusions-Initiative präsentierte Inklusionsgesetz ist bisher enttäuschend. Der aktuelle Vorentwurf wird die Lebenssituation der 1,9 Millionen Menschen mit Behinderungen in der Schweiz nicht verbessern. Aus diesem Grund haben am 29. September 2025 zahlreiche Selbstvertreter:innen gemeinsam mit dem Verein für eine inklusive Schweiz ihre Stimme erhoben und dem Eidgenössischen Departement des Innern über 800 Postkarten übergeben. Inclusion Handicap ist eine von fünf Trägerorganisationen des Vereins für eine inklusive Schweiz. Auf den Postkarten richten besorgte Bürger:innen ihr Wort an den Bundesrat. Sie zeigen, was in einem echten Inklusionsgesetz stehen muss. Auch Inclusion Handicap übt scharfe Kritik am Gegenvorschlag: Der Dachverband der Behindertenorganisationen hat soeben seine Vernehmlassungsantwort eingereicht und darin eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzesentwurfs gefordert. Zur Postkarten-Aktion Vernehmlassungsantwort von Inclusion Handicap MedienspiegelAusgewählte Artikel mit Inclusion Handicap Zum Medienspiegel KontaktInclusion HandicapMühlemattstrasse 14a 3007 Bern Tel: 031 370 08 30 Fax: 031 370 08 51 info@inclusion-handicap.ch |