Allgemeines
14.8.2024

Haben Sie Ihren Anspruch auf Prämienverbilligung bereits angemeldet?

Prämienverbilligungen entlasten Haushalte mit geringem Einkommen und Vermögen. Wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat und wie diese beantragt werden muss, ist von Kanton zu Kanton verschieden.

Der Anspruch muss jedes Jahr neu geltend gemacht werden und in einigen Kantonen läuft die Frist für die Prämienverbilligung 2025 bereits im Oktober 2024 ab. Erkundigen Sie sich jetzt bei Ihrer kantonalen Stelle, ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben.

Finden Sie hier Ihre kantonale Stelle zur Prämienverbilligung