Sport
27.11.2025

Dopingliste und Doping-Statut 2026

Die neue Dopingliste von Swiss Sport Integrity tritt per 1. Januar 2026 in Kraft und löst zeitgleich alle bisherigen Listen ab.

Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA hat die Dopingliste 2026 veröffentlicht, welche per 1. Januar 2026 in Kraft tritt und zeitgleich alle bisherigen Listen ablöst. Die Anpassungen betreffen insbesondere eine Änderung der Dosierungsintervalle von Salmeterol, eine Präzisierung zur Blutentnahme und das Verbot von Kohlenmonoxid.

Änderung der Dosierungsintervalle von Salmeterol (Asthmaspray)
Die Dosierungsintervalle von inhalativem Salmeterol wurden verändert. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen neu innerhalb von 8 Stunden maximal 100 Mikrogramm inhaliert werden. Gleichzeitig dürfen weiterhin innerhalb von 24 Stunden maximal 200 Mikrogramm inhaliert werden.

Präzisierung Verbot Blutentnahme – mit Ausnahmen
Neu ist die Entnahme von Blut oder Blutbestandteilen grundsätzlich verboten. Ausgenommen davon sind Blutentnahmen inklusive Apherese zu Analyse- (z.B. medizinische Tests oder Dopingkontrollen) oder zu Spendezwecken in akkreditierten Spendezentren. Gewisse Therapien, welche die Entnahme von Blut oder Blutbestandteilen beinhalten, sind somit verboten und benötigen eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken. Plättchenreiches Plasma (PRP) und damit verbundene Verfahren sind weiterhin nicht verboten.

Verbot von Kohlenmonoxid
Die nicht-diagnostische Verwendung von Kohlenmonoxid (CO) wurde als verbotene Methode aufgenommen. Die Verwendung von Kohlenmonoxid zu diagnostischen Zwecken, wie z. B. zur Messung der gesamten Hämoglobinmasse oder zur Bestimmung der pulmonalen Diffusionskapazität, ist unter Aufsicht einer wissenschaftlichen oder medizinischen Fachperson nicht verboten.

Swiss Sport Integrity erinnert alle Athletinnen und Athleten daran, jedes Medikament vor der Anwendung mit der Medikamentenabfrage Global DRO│SSI (via Website oder Mobile App) auf seinen Doping-Status zu überprüfen. Weitere Details unter folgenden Links:

Es liegt in der Verantwortung jeder Athletin und jedes Athleten, sich über die gültige Dopingliste und speziellen Regelungen seines Sportverbandes zu informieren.

Für Fragen könnt ihr euch jederzeit gerne mit Phil Jungen von der Sportmedizin Nottwil in Verbindung setzen.

Phil Jungen, Dr. med.

Chefarzt der Sportmedizin Nottwil