Seit dem 1. Juli 2025 gelten revidierte bundesrechtliche Vorschriften für Fahrzeuge des Langsamverkehrs. Für motorisierte Rollstühle und elektrische Zuggeräte mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 10 km/h besteht seither eine grundsätzliche Zulassungspflicht mit Fahrzeugausweis und Kontrollschild. Für zahlreiche betroffene Personen bedeutet dies zusätzliche technische, administrative und auch finanzielle Hürden.
Aus Sicht der SPV verfehlt die Regelung ihr Ziel bei Weitem und müsste angepasst werden. Elektrische Zuggeräte und motorisierte Rollstühle sind notwendige Mobilitätshilfen und keine Freizeitfahrzeuge. Sie ermöglichen Menschen mit Querschnittlähmung und anderen Mobilitätsbehinderungen ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben, die Ausübung ihres Berufs sowie die gesellschaftliche Teilhabe.
Diskriminierung
«Wer auf einen Rollstuhl angewiesen ist, braucht Mobilität und nicht zusätzliche Hürden», sagt SPV-Direktor Laurent Prince. «Viele unserer Mitglieder sind empört über die neuen Vorgaben. Die aktuelle Regelung benachteiligt und diskriminiert Menschen mit Behinderungen gegenüber Nutzenden vergleichbarer Fahrzeugkategorien des Langsamverkehrs. Während beispielsweise langsame E-Bikes bis 25 km/h und E-Trottinetts bis 20 km/h ohne Fahrzeugausweis und Kontrollschild genutzt werden dürfen, gelten für motorisierte Rollstühle bereits oberhalb von 10 km/h strengere Zulassungsanforderungen. Dies steht dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft diametral entgegen.» Sogenannte Leicht-Motorfahrräder bis 25 km/h können also ohne Verkehrszulassung und Kontrollschild verwendet werden, während Menschen mit Behinderungen für ihre Mobilitätshilfen deutlich strengere Anforderungen erfüllen müssen. Das ist aus Sicht der Motionärin Sara Muff wie der SPV stossend.
Die Motion verlangt deshalb, dass der Kanton Luzern beim Bund darauf hinwirkt, die gesetzlichen Bestimmungen sachgerecht und diskriminierungsfrei anzupassen. «Eine neue Regelung muss neben der Verkehrssicherheit auch die besonderen Mobilitätsbedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen», ist Sara Muff überzeugt. Die Motionärin und die SPV setzen sich deshalb für eine Anpassung der technischen und zulassungsrechtlichen Vorgaben ein, damit motorisierte Rollstühle und elektrische Zuggeräte auch bei höheren Geschwindigkeiten sicher und ohne unverhältnismässige Hürden genutzt werden können.
Breite Kritik bereits im Vernehmlassungsverfahren
Die heutige Situation kommt nicht überraschend. Bereits im Vernehmlassungsverfahren hatten Behindertenorganisationen auf die problematischen Auswirkungen der geplanten Regelung hingewiesen. Die nun eingereichte Motion greift diese Kritik auf und fordert den Bund auf, eine ausgewogene und praktikable Lösung zu schaffen.
20.10.2026
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Bundesvorschriften bremsen Menschen im Rollstuhl aus
Nottwil/Luzern, 20. Oktober 2026 – Neue Bundesvorschriften benachteiligen Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Mit einer heute eingereichten Motion fordert die Luzerner Kantonsrätin Sara Muff eine diskriminierungsfreie Regelung für motorisierte Rollstühle und elektrische Zuggeräte. Die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SPV) unterstützt den Vorstoss ausdrücklich.