Allgemeines
19.7.2023

Bedarf nach betreutem Wohnen muss auch im IV-Bereich anerkannt werden

Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates: Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes

Am 21. Juni 2023 hat der Bundesrat seinen Vorschlag zur Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) in die Vernehmlassung geschickt. Er will Bezüger:innen von Ergänzungsleistungen zur AHV-Rente zusätzliche Leistungen für das betreute Wohnen vergüten. Inclusion Handicap ist enttäuscht, dass der IV-Bereich in der bundesrätlichen Vorlage gänzlich fehlt und fordert daher eine Anerkennung des betreuten Wohnens durch die EL auch für Personen mit IV-Leistungen.  

Dass der Bundesrat in seiner Vorlage neu einen Zuschlag für die Miete eines zusätzlichen Zimmers für die Nachtassistenz einführen will, begrüsst Inclusion Handicap.Für den Dachverband ist der vorgeschlagene Betrag aber deutlich zu tief. Für eine wirksame Problemlösung braucht es eine substantielle Erhöhung des Zuschlags.

Auch dass der Zuschlag für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung nicht mehr durch die Anzahl aller im Haushalt lebenden Personen geteilt werden soll, begrüsst Inclusion Handicap. Nicht einverstanden ist der Dachverband aber damit, dass der Zuschlag pro Wohnung nur einmal gewährt werden soll, wenn mehrere auf einen Rollstuhl angewiesene Personen zusammenleben. Der Anspruch auf den Rollstuhlzuschlag muss an der auf einen Rollstuhl angewiesenen Person und nicht an der Wohnung anknüpfen.

Inclusion Handicap wird diese Forderungen auch in seiner Vernehmlassungsantwort stellen. Der Dachverband steht interessierten Kreisen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

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