Allgemeines
2.2.2023

Baselland stärkt Behindertenrechte

Baselland zeigt den Weg vor und verabschiedet als dritter Kanton ein griffiges Behindertengleichstellungsgesetz. 

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft hat dem «Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen» zugestimmt. Basel-Landschaft ist damit der dritte Kanton nach Basel-Stadt und dem Wallis, der die Verpflichtungen der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) auf kantonaler Ebene konkretisiert und den Menschen mit Behinderungen einklagbare Rechte gibt.

Zugang zu allen Lebensbereichen rechtlich gestärkt
Das Baselbieter Behindertenrechtegesetz (BRG BL) schafft die Grundlage für eine verbesserte Inklusion: Konkrete Handlungsfelder umfassen unter anderem den barrierefreien Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen sowie die stärkere Berücksichtigung von besonderen Bedürfnissen bei der Ausübung von politischen Rechten. Auch die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Wohnen und Gesundheit werden gestärkt. Als Arbeitgeber soll der Kanton die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen durch geeignete Strategien steigern und erleichtern.

Volksinitiative zeigt Wirkung
Das BRG BL ist als Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Für eine kantonale Behindertengleichstellung», mit der Unterstützung der Juristischen Fakultät der Universität Basel sowie Inclusion Handicap entstanden. Dieses Beispiel zeigt eindrücklich, dass der Druck der Zivilgesellschaft notwendig ist, um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben.