Allgemeines
15.12.2022

Bahnen bei Behindertengleichstellung weiterhin stark gefordert

Bis Ende 2023 müssen die Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen der Schweiz baulich an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) angepasst werden, soweit dies verhältnismässig möglich ist. 

© SBB

Für die Umsetzung sind die Bahnen verantwortlich. Das BAV unterstützt sie dabei finanziell und administrativ.

Wie der neuste Standbericht des BAV zeigt, entsprach Ende 2021 mehr als die Hälfte der Bahnhöfe und Haltestellen den Vorgaben: Inzwischen können 928 der total 1800 Stationen von Personen mit Beeinträchtigungen autonom und spontan benutzt werden. Das sind 20 mehr als im Vorjahr. Weil die Verbesserungen bei den grossen Bahnhöfen prioritär angepackt worden sind, kommt das rund 73 Prozent aller Reisenden zugute.

Gemäss der aktuellen Planung der Bahnen werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist per Ende 2023 weitere 166 Bahnhöfe baulich angepasst sein. Damit wird sich der Anteil der betroffenen Passagiere auf 82 Prozent erhöhen.

Fristen nicht überall eingehalten
Der Bericht zeigt gleichzeitig, dass trotz mehrfacher Intervention des BAV bei 541 Bahnhöfen oder Eisenbahn-Haltestellen die Anpassungen erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist umgesetzt werden. Diese Zahl hat sich gegenüber dem letzten Standbericht nochmals erhöht. Im Laufe der Verfeinerung der Planung durch die Bahnunternehmen hat sich gezeigt, dass die ursprünglichen Annahmen unrealistisch waren und die Zeitpläne darum korrigiert werden müssen. Fehlende Ressourcen bei Planung und Personal sowie fehlende Zeitfenster für die Bautätigkeit tragen ebenfalls zu den Verzögerungen bei.

Bei 134 der 541 verspäteten Umbauprojekte können die Bauarbeiten zumindest vor Ablauf der Sanierungsfrist begonnen werden. Für die restlichen Projekte hat das BAV bei den Bahnen verbindliche Termin- und Finanzierungspläne eingefordert und erhalten. Damit wird sichergestellt, dass es nicht noch zu weiteren Verzögerungen kommt. 

Das BAV fordert, dass die Unternehmen bis zur Inbetriebnahme der verspätet umgebauten Anlagen Teilinbetriebnahmen umsetzen oder Überbrückungs­mass­nahmen anbieten, zum Beispiel mit Hilfe durch das Personal.

Einfacherer Ein- und Ausstieg für alle
Von der Umsetzung des BehiG an den Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen profitieren alle Personen, die den öffentlichen Verkehr nutzen: Das Ein- und Aussteigen wird in jedem Fall bequemer. Für Personen mit temporär oder dauerhaft eingeschränkter Mobilität, Seniorinnen und Senioren, Passagiere und Passagierinnen mit viel Gepäck oder Kinderwagen ist der stufenfreie Perronzugang und der niveaugleiche Einstieg in die Fahrzeuge besonders wichtig. Ziel ist, dass diese Personen den öffentlichen Verkehr selbständig und spontan benützen können.

Dies wird künftig an 91 Prozent aller Bahnhöfe und Bahn-Haltestellen der Fall sein. Bei den restlichen 9 Prozent ist eine bauliche Anpassung unverhältnismässig, weil u.a. das Passagieraufkommen im Verhältnis zu den Kosten nur sehr klein ist. Hier müssen dauerhaft Ersatzmassnahmen angeboten werden. Im Vordergrund steht die Hilfestellung durch Bahnpersonal.

Standbericht 2022 Bundesamt für Verkehr