Allgemeines
6.3.2023

Teuerungsausgleich der AHV/IV-Renten

Im Zuge der Inflation und auf Druck des Parlaments schlug der Bundesrat einen ausserordentlichen Teuerungsausgleich der AHV/IV-Renten vor – doch nun machen beide Kammern eine Kehrtwende. Dieser Entscheid trifft Menschen mit Behinderungen, die von einer IV-Rente abhängig sind, besonders hart.

Mit dem Geschäft des Bundesrates wäre der plötzliche Teuerungsschub im Jahr 2022 von 2,8% mit einer ausserordentlichen Rentenerhöhung aufgefangen worden. Doch nun stellten sich sowohl im National- als auch im Ständerat knappe Mehrheiten gegen die Angleichung der AHV- und IV-Renten an die Teuerung.

Die abrupte Kehrtwende ist ein Affront für Menschen mit Behinderungen, die von der Invalidenrente (IV) und Ergänzungsleistungen (EL) abhängig sind. Sie kämpfen auch ohne die plötzliche Teuerung bereits mit einem knappen Budget. Es gelte gerade in der heutigen Zeit «die Menschen nicht zu vergessen, die sich nicht wehren können, die keine zusätzlichen Möglichkeiten haben zu reagieren», mahnte Christian Lohr, Präsident Pro Infirmis Thurgau-Schaffhausen, seine Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat während der Debatte vergeblich.

 

Mit dem Eintreten auf das Geschäft des Bundesrates hätten die beiden Kammern die Möglichkeit gehabt, offene Fragen oder allfällige Unstimmigkeiten anzupassen. Stattdessen will das Parlament gar nichts mehr vom Teuerungsausgleich wissen. Der Bund nimmt damit seine Verantwortung erneut nicht wahr. Wie bereits im Zuge der steigenden Energiekosten 2022 werden keine Lösungen verfolgt und die Menschen, die heute mit geringen Versicherungsleistungen auskommen müssen, noch weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt.