Für die Dopingliste 2023 wurden von der Welt Anti-Doping Agentur Anpassungen vorgenommen. Die Änderungen betreffen insbesondere:
Betablocker im Minigolf und Unterwasser-Sport
Ab dem 1. Januar 2023 sind Betablocker in der Sportart Minigolf im Wettkampf verboten. Zudem wird das Verbot für Betablocker im Unterwasser-Sport in allen Unterdisziplinen von Freitauchen, Speerfischen und Zielschiessen auf den Zeitraum ausserhalb des Wettkampfes ausgeweitet. Somit sind Betablocker ab 2023 in diesen Disziplinen jederzeit verboten (zurzeit bereits im Wettkampf verboten).
Neue Beispiele und Synonyme verbotener Substanzen
Für die Klassen der Anabolika und der Stimulanzien wurden neue Beispiele und Synonyme bereits verbotener Substanzen ergänzt. Voxelotor wird neu als Beispiel einer Substanz, welche die arterielle Sauerstoffsättigung erhöhen kann, als verbotene Substanz in der Klasse M1.2 genannt. Die Klasse S4.3 wurde um Myostatin-Vorläufer neutralisierende Antikörper ergänzt, und Apitegromab als Beispielsubstanz hinzugefügt.
Hinweis Dopingliste 2024
Die WADA hat zudem bereits beschlossen, dass die Substanz Tramadol (ein starkes Schmerzmittel) gemäss der Dopingliste 2024 im Wettkampf verboten sein wird. Dabei ist für Sportreibende wichtig zu wissen, dass gewisse Sportverbände Tramadol gemäss ihren Medical Rules bereits jetzt verbieten (z.B. die UCI in allen Radsport-Disziplinen).
Swiss Sport Integrity erinnert alle Athletinnen und Athleten daran, jedes Medikament vor der Anwendung mit der Medikamentenabfrage Global DRO (via Website oder Mobile App) zu überprüfen. Weitere Details unter folgenden Links:
Es liegt in der Verantwortung jeder Athletin und jedes Athleten, sich über die gültige Dopingliste und speziellen Regelungen seines Sportverbandes zu informieren.
Für Fragen könnt ihr euch jederzeit gerne mit Phil Jungen von der Sportmedizin in Verbindung setzen.