Bis am 31. Dezember 2023 müssen die Bahnunternehmen die Bahnhöfe und Zug-Haltestellen baulich an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) anpassen, soweit solche Anpassungen verhältnismässig sind. Das Bundesamt für Verkehr BAV hat 2017 das «Umsetzungsprogramm BehiG» gestartet, um die Bahnen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten zu begleiten.
Behindertengleichstellung: Barrierefreiheit an Schweizer Bahnhöfen hinkt 20 Minuten