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    Bauen
    2.11.2022

    Beim hindernisfreien Bauen gibt’s noch Luft nach oben

    Der Verein Hindernisfrei Bauen Nid- und Obwalden lud zum Jubiläum zu einer Podiumsdiskussion ein, um die Frage zu diskutieren, ob Nid- und Obwalden überhaupt barrierefrei sein oder werden können.

    «Selbstbestimmt sein wäre für mich, was jeder ‹normale› Mensch machen kann, ohne dass er sich lange überlegen muss: Wie komme ich dahin? Kommt um 10.35 Uhr ein ebenerdiger Zug oder muss ich meine Zugfahrt zwei Stunden vorher anmelden? Kann ich dort aufs WC?» Mit dieser Aussage von Thomas Z’Rotz, Präsident des Vereines Hindernisfrei Bauen Nid- und Obwalden, wurde kürzlich eine Podiumsdiskussion in Sarnen eröffnet. Knapp 40 Persönlichkeiten aus Politik, Bau, Gemeinden, Kanton sowie aus Organisationen im Bereich Behinderung und Senioren nahmen in der Residenz «am Schärme» in Sarnen an der Diskussion teil.

    Eva Schmitt und Joe A. Manser blieben trotz des ernsten Themas humorvoll. Bild: PD

    In Obwalden stammt das Baugesetz von 1994 und geht betreffend hindernisfreies Bauen weniger weit als das Bundesrecht. Denn hindernisfrei bedeute nicht nur rollstuhlgängig, sondern beinhalte auch die Berücksichtigung für «Hören und Sehen». Beratungsstellen unterstützen deshalb Planer und Bauämter bei Anpassungen von Korridoren, Freiräumen, Rampen, Parkplätzen, Wohnungen, Arbeitsplätzen und vielem mehr.

    Einiges wurde schon gemacht, bei vielem herrsche aber noch Luft nach oben. Das illustrierte der ehemalige und langjährige Zürcher Gemeinderat Joe A. Manser: «Bei einem Besuch in Barcelona realisierte ich eindrücklich, wie es sein könnte. Am Flughafen selbstständig aussteigen, mit dem Bus in die Stadt fahren und am Strand hatte es spezielle Wege, um mit dem Rollstuhl bis ans Wasser fahren zu können.» Es sei nicht die Frage: «Bin ich behindert?» sondern «Werde ich behindert?». «Nicht behindert zu werden, das wäre normal!»

     

    Hindernisfrei bedeutet nicht nur rollstuhlgängig
    Im alten Nidwaldner Baugesetz gab es noch einen Bonus für freiwilliges hindernisfreies Bauen. Heute gelten die minimalen Vorschriften des Behindertengleichstellungsgesetzes. «Viele ältere Leute, die früher mit grosser Freude in ihr Haus gezogen sind, erleben heute ein böses Erwachen. Beide Kantone haben ein Altersleitbild und ein Gesundheitsgesetz, das sagt: ambulant vor stationär. Die grossen Worte nach Autonomie und Selbstständigkeit können heute nicht greifen», sagte Walter Wyrsch von der Spitex Nidwalden.

    Auch mit von der Partie waren Thomas Z'Rotz, Niklaus Reinhard, Rüdiger Böhm und Moderatorin Janine Geigele (von links) moderierte. Bild: PD

    Das Konzept des anpassbaren Wohnungsbaus stelle minimale Anforderungen, möchte diese aber flächendeckend umsetzten. Nur wenn es auch bei Umbauten angewendet wird, könne einmal eine gewisse Wahlfreiheit ermöglicht werden. Ein vorbildliches Baugesetz habe zum Beispiel der Kanton Uri. Er hat schon 2012 den anpassbaren Wohnungsbau ab vier Wohneinheiten geregelt. Das bedeute, man müsse die Mauern so bauen, dass bei Bedarf die Inneneinrichtungen angepasst werden können.

    Leider sei die Politik noch nicht überall so weit. «Es macht mich wütend, dass die Politik zu träge ist, aus eigenem Antrieb heraus dafür etwas zu tun. Aber wenn du die Chance hast, dank der Kraft deiner Position daran etwas zu verändern, dann bitte, bitte tue es», sagte der «Plu-Sport»-Botschafter Rüdiger Böhm, der als Jugendlicher verunfallte und beide Beine verlor.

    Die Anwesenden waren sich einig: Es sei Zeit, dass vor allem im Wohnungsbau mehr Wohnungen auch für selbstständiges Wohnen im Alter bereitgestellt werden. Baudirektor Josef Hess nahm den Ball in der Diskussion auf: «Obwalden möchte noch in dieser Legislatur das Baugesetz revidieren. Wir haben die Chancen, die Anliegen der älteren Bevölkerung und Menschen mit Behinderungen aufzugreifen. Für mich gibt dieser Anlass heute wichtige Denkanstösse, die wir prüfen werden.» (pd/kba)

    Der Bericht der Luzerner Zeitung finden Sie hier