Politik
25.2.2026

Zu wenig Inklusion im neuen Rahmengesetz

Der Gegenvorschlag des Bundesrats zur Inklusions-Initiative bleibt auch nach seiner Überarbeitung klar hinter den Kernforderungen zurück. Bei den zentralen Themen des Zugangs zur Assistenz und des selbstbestimmten Wohnens sind die Bestimmungen zahnlos.

Die von Inclusion Handicap 2023 mitlancierte und der SPV mitgetragene Inklusions-Initiative fordert etwas scheinbar Selbstverständliches: Menschen mit Behinderungen sollen in allen Lebensbereichen die gleichen Rechte haben, wie Menschen ohne Behinderungen. 

Dazu ist ein Systemwandel von getrennten Strukturen und Institutionen, hin zu einer selbstbestimmten Lebensführung mit ambulanten Leistungen notwendig. Die im Juni 2025 präsentierte Vernehmlassungsvorlage zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats lieferte den längst fälligen Plan zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz jedoch nicht. Im heute verabschiedeten Entwurf zuhanden des Parlaments erkennen wir zwar Verbesserungen. Die Vorlage bleibt insgesamt jedoch weit hinter den Kernanliegen der Initiative zurück.

Keine handfesten Verbesserungen bei Assistenz und Wohnen
Die Inklusions-Initiative fordert insbesondere einen besseren Zugang zu Assistenz und die freie Wahl der Wohnform und des Wohnortes. In Bezug auf diese Hauptforderungen bringt der Gegenvorschlag keine handfesten Verbesserungen. Immer noch fehlt ein klarer Rechtsanspruch darauf, beim Wohnen wie alle anderen Menschen frei wählen zu können. Diesbezüglich zementiert der Entwurf sogar ausdrücklich den Ist-Zustand. 

Ebenso fehlt noch immer eine Verpflichtung der Kantone, allen Menschen mit Behinderungen das selbstbestimmte Wohnen zu ermöglichen. In einer Gesamtsicht sind die vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmungen zu unverbindlich und bleiben klar hinter der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) zurück. Pilotversuche zur Förderung der eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung sind zwar sinnvoll – es braucht zusätzlich aber bereits heute einen Ausbau der Assistenzleistungen, um das autonome Wohnen für mehr Menschen möglich zu machen.

BRK-Monitoringstelle und Aktionsplan
Der Bundesrat hat einzelne Anliegen aus der Vernehmlassung aufgenommen und punktuell nachgebessert. Mit der Einführung eines unabhängigen Monitorings zur Überwachung der Umsetzung der UNO-BRK kommt er einer wichtigen Forderung der Konvention nach. Nachbarländer wie Deutschland und neu auch Liechtenstein haben eine solche bereits installiert. Die Beauftragung der Schweizerischen Menschenrechtsinstitution SMRI als Monitoringstelle ist aus Sicht der Behindertenverbände folgerichtig, sinnvoll und dringlich.

Als weitere Massnahme wurde der Kreis der Menschen mit Behinderungen, für die das Gesetz gelten soll, erweitert. Dieser war zuvor viel zu eng gefasst und schloss drei Viertel von ihnen aus. Es ist zudem zu begrüssen, dass der Bundesrat im Rahmengesetz eine gemeinsame Strategie von Bund und Kantonen sowie einen Aktionsplan unter Einbezug von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen vorsieht. Dafür hatten sich die Behindertenorganisationen seit vielen Jahren eingesetzt.

Weitere Korrektur von Parlament gefordert
Der Bundesrat verpasst mit diesem überarbeiteten Entwurf die Chance, ein wirksames Inklusionsgesetz zu schaffen. Neben der mangelnden Verbindlichkeit bei Kernforderungen fehlen auch Bestimmungen zu wichtigen Lebensbereichen wie Arbeit und Bildung. Für die konsequente Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen durch Bund, Kantone und Gemeinden braucht es deshalb weiterhin die Inklusions-Initiative. Gleichzeitig sind im parlamentarischen Prozess Korrekturen am Gegenvorschlag gefragt, damit auch dieser zählbare Verbesserungen in der Lebensrealität der 1.9 Millionen Menschen mit Behinderungen bewirkt. In der vorliegenden Fassung ist der Gegenvorschlag keine Alternative zur Inklusions-Initiative.