Allgemeines
27.3.2024

Wann wachst du auf, Bundesrat?

Aktuell wird das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) nach zwanzig Jahren erstmals revidiert. Inclusion Handicap hat heute seine Stellungnahme zur laufenden Vernehmlassung eingereicht. Für den Dachverband der Behindertenorganisationen ist klar, dass die Vorlage des Bundesrats substanziell erweitert werden muss. Will die Schweiz bei der Inklusion nicht stehen bleiben, ist ein mutigeres Gesetz gefordert. 

Mit dem aktuellen Entwurf der BehiG-Teilrevision zementiert der Bundesrat einen gesetzlichen Stillstand, der dem heutigen Verständnis von Inklusion nicht mehr gerecht wird und dem Schweizer Selbstbild als modernem Rechtsstaat nicht genügen kann. Für die Behindertenverbände ist klar, dass es bei der Vorlage substanzielle Erweiterungen braucht. In seiner Vernehmlassungsantwort zeigt Inclusion Handicap, wo die drängendsten Probleme liegen und macht konkrete Verbesserungsvorschläge (mehr zu den einzelnen Teilbereichen im  Faktenblatt zur Vernehmlassungsantwort). 

Gesetzesentwurf schafft Verwirrung statt Klarheit 
In den Bereichen ÖV und Wohnen zum Beispiel, gibt sich der Bundesrat mit einem völlig ungenügenden Status quo zufrieden. Dass das Gesetz in diesen beiden elementaren Teilbereichen nicht weiterentwickelt wird, ist für die betroffenen Menschen ein grosses Ärgernis. Beim Zugang zu Dienstleistungen und zur Arbeit schienen die Ziele des Bundesrats zur Stärkung des Diskriminierungsschutzes zunächst vielversprechend. Die Umsetzung ist nun aber enttäuschend: unter anderem wurde der Begriff der Diskriminierung nicht weiter definiert – der Geltungsbereich des Diskriminierungsschutzes ist damit unklar. Dieser Umstand ist sinnbildlich für den Gesetzesentwurf des Bundesrats, der nicht zu Ende gedacht, für die anwendenden Gerichte zu komplex und für die Betroffenen unverständlich ist. Bei der Anerkennung der Gebärdensprachen, die mit grossen Hoffnungen erwartet wurde, beschränkt sich der Bundesrat auf Symbolpolitik. 

Ziel der Inklusion erfordert entsprechende Rahmenbedingungen 
Der Entwurf schafft keine Grundlage dafür, dass sich der Lebensalltag von Menschen mit Behinderungen tatsächlich verbessert. Der bestehende Handlungsbedarf wird punktuell zwar erkannt und das ist grundsätzlich erfreulich – die Umsetzung ist jedoch an mehreren Stellen mangelhaft: «Wenn wir es damit ernst meinen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an unserer Gesellschaft teilnehmen sollen, müssen wir endlich die Handbremse lösen», sagt Caroline Hess-Klein, Abteilungsleiterin Gleichstellung von Inclusion Handicap

Task-Force für Beseitigung des ÖV-Missstands gefordert 
Besonders stossend ist, dass der Bundesrat in seinem Entwurf nicht einmal ansatzweise auf das Fiasko bei der BehiG-Umsetzung im öffentlichen Verkehr reagiert. Eine Regulierung, die in die Richtung der von den Behindertenverbänden geforderten Verbindlichkeit geht und eine neue, kurze Frist, Zwischenziele und damit verbundene Sanktionen vorsieht, fehlt völlig. Inclusion Handicap fordert eine Task-Force aus Vertreter:innen von Bund, Kantonen und Gemeinden, der ÖV-Branche sowie Selbstvertreter: innen und Behindertenverbänden. Diese soll sich der Herausforderung annehmen, die volle Barrierefreiheit im ÖV bis spätestens 2030 mithilfe eines konsequenten Monitorings durchzusetzen. 

Menschen mit Behinderungen fordern Gleichstellung aktiv ein 
Menschen mit Behinderungen wollen selbstverständlich an der Gesellschaft teilnehmen und einen Beitrag leisten. Sie sind nicht mehr bereit, länger zu warten, bis sich etwas tut und pochen auf ihre Rechte – zum Beispiel mit der Inklusions-Initiative. Unterstützt werden sie von ihren Verbänden, die über Expertise und Lösungsansätze zur Umsetzung der Behindertenrechte verfügen und von den zuständigen Behörden möglichst früh involviert werden wollen. Der Bund kann diese Stimmen nicht länger ignorieren, will er das Vertrauen von 1.7 Millionen Menschen mit Behinderungen in der Schweiz nicht untergraben. Gute Beispiele finden sich bei den Kantonen: Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie das Wallis haben gezeigt, dass, unter anderem mit dem Einbezug der Behindertenverbände, richtungsweisende Gesetze zur Umsetzung der Inklusion möglich sind. 

Auskunft 
Maya Graf
Co-Präsidentin von Inclusion Handicap und Ständerätin Grüne/BL 
079 778 85 71 

Caroline Hess-Klein
Leiterin Abteilung Gleichstellung Inclusion Handicap 
076 379 94 72
caroline.hessklein@inclusion-handicap.ch

 

Ganze Medienmitteilung als pdf

Inclusion Handicap ist die vereinte Stimme der rund 1,7 Mio. Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. Der politische Dachverband der Behindertenorganisationen setzt sich für die Inklusion und die Respektierung der Rechte und Würde aller Menschen mit Behinderungen ein. Inclusion Handicap vereint 22 gesamt-schweizerische und sprachregionale Behindertenverbände, ist die Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung und bietet ihnen Rechtsberatung an. Die politischen Positionen werden in Zusammenarbeit mit den 22 Mitgliederorganisationen erarbeitet. 

Die Mitgliederorganisationen von Inclusion Handicap 
ASPr-SVG Schweizerische Vereinigung der Gelähmten│Polio.ch | Asrimm | autismusschweiz | Cystische Fibrose Schweiz | FRAGILE Suisse | Geliko (Schw. Gesundheitsligen-Konferenz) | inclusione andicap ticino | insieme Schweiz | PluSport | Pro Audito Schweiz | Procap | Pro Infirmis | Pro Mente Sana | Schw. Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) | Schw. Gehörlosenbund (SGB) | Schw. Multiple Sklerose Gesellschaft | Schweizer Paraplegiker-Vereinigung | Schw. Stiftung für das cerebral gelähmte Kind | Schw. Zentralverein für das Blindenwesen (SZBlind) | Sonos – Schw. Hörbehindertenverband | Verband Dyslexie Schweiz | Vereinigung Cerebral Schwei