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    Politik
    27.2.2026

    Handicap und Politik 1/2026

    Während die Finanzen der IV und des Entlastungspakets beschäftigen, bleibt der druckfrische Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative ungenügend. Gleichzeitig sorgen Leitentscheide bei we claim, eine nationale Kundgebung und die erneute Durchführung der Behindertensession für ermutigende Lichtblicke.

    Ausblick auf die Frühjahrssession: Nationalrat

    Behindertenorganisationen mit Verzicht auf Massnahmen im Bundes-Sparpaket entlasten
    03.03.2026, BRG 25.063: Inclusion Handicap setzt sich im Rahmen der Sparvorlage des Bundes, dem Entlastungspaket 2027 (EP 27), für zwei aus Sicht der Behindertenorganisationen wichtige Anliegen ein. Erstens soll gemäss Bundesrat das Subventionsgesetz dahingehend geändert werden, dass öffentliche Beiträge auf 50 Prozent der Kosten einer unterstützten Aufgabe plafoniert werden. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung beinhaltet zahlreiche Unklarheiten und Unschärfen. Es besteht die Gefahr, dass zahlreiche der heute erbrachten Leistungen auch im Bereich Menschen mit Behinderungen bei einer rigiden Anwendung der 50 Prozent Grenze nicht mehr wahrgenommen werden können.  
    Zweitens soll gemäss Bundesrat die indirekte Presseförderung von Zeitungen und Zeitschriften von gemeinnützigen Organisationen gestrichen werden. Die geplante Streichung würde bedeuten, dass Behindertenorganisationen für den Versand ihrer Mitgliederpublikationen deutlich höhere Kosten in Kauf nehmen und ihre Mitgliedermagazine einstellen oder stark reduzieren müssten. Der Ständerat hat in beiden Punkten anerkannt, dass der Verzicht auf diese Massnahmen für die Behindertenorganisationen und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen von grosser Tragweite ist. Der Nationalrat soll diesem Beispiel folgen und diese Massnahmen ebenfalls aus dem Entlastungspaket streichen.
    Zum Geschäft 25.063 auf Curia Vista

    Keine Entschuldung der IV auf Kosten der Betroffenen
    17.03.2026; 25.3713 Mo. Müller: Die IV ist chronisch unterfinanziert. Die rund 10 Milliarden Franken Schulden der IV bei der AHV sollen überwiegend durch Einsparungen auf der Ausgabenseite getilgt werden. Das fordert die Motion 25.3713, die der Ständerat angenommen hatte. Inclusion Handicap hatte bereits gegenüber der vorberatenden Kommission des Nationalrats dringend eine Ablehnung empfohlen. Denn eine Entschuldung gemäss der Motion wäre nur mit einem Kahlschlag bei den Leistungen möglich. Die Motion ist nicht nur unrealistisch, sondern auch unfair: Die Altlasten dürfen nicht auf dem Buckel der heutigen Versicherten bereinigt werden. Zudem würden Leistungskürzungen dazu führen, dass die Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen einspringen müssten. Das bedeutet zusätzliche Kosten für Kantone und Gemeinden. Für eine Entschuldung braucht es befristete Zusatzeinnahmen, wie dies bereits 2011 bis 2017 mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer der Fall war. 
    Zur Motion 25.3713 auf Curia Vista

    Medikamentenbeschriftung auch für Menschen mit Sehbehinderung
    12.3, 17.3. oder 18.3.2026: 24.3062 Mo. Prelicz-Huber. Die Motion will die Schweiz verpflichten, die Arzneimittel-Zulassungsverordnung so anzupassen, dass der Name, die Darreichungsform und die Wirkstärke der Medikamente in Blindenschrift auf der Verpackung der Arzneimittel angebracht werden. Inclusion Handicap unterstützt diese Verbesserung für Menschen mit Sehbehinderung.
    Zur Motion 24.3062 auf Curia Vista

    Fairness in der 13. Hinterlassenen - und 13. IV-Rente
    12.3, 17.3 oder 18.3.2026; 24.3099 Mo. Fraktion G: Die Motion will, dass in der gesamten 1. Säule eine 13. Rente ausgerichtet wird, so auch eine 13. IV-Rente. Der Bedarf ist ausgewiesen, heute sind die IV-Renten in rund 50 Prozent der Fälle nicht existenzsichernd. Inclusion Handicap befürwortet deshalb die Motion und eine entsprechende Gegenfinanzierung. 
    Zur Motion 24.3099 auf Curia Vista

    Ausblick auf die Frühjahrssession: Ständerat

    Grundlage für spezialisierte Pflege von Personen mit Querschnittlähmung in Ausnahmesituation sichern
    02.03.2026, Mo. Binder 25.4481: Die Motion will den Bundesrat beauftragen, eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der spezialisierten Pflege mit medizinischen Dienstleistungen von Patient:innen mit einer Querschnittlähmung und vergleichbaren Einschränkungen bei Ausnahmesituationen zu schaffen. Solche Situationen können entstehen, wenn Versorgungslücken aus verschiedenen Gründen (Krankheit, Unfall, Erschöpfung oder Alter) nicht mehr von Angehörigen und Bezugspersonen gefüllt werden können. Betroffene haben oft grosse Schwierigkeiten, adäquate Pflegeplätze zu finden. Es besteht eine mangelnde Finanzierung von Hochkostenfällen. Inclusion Handicap empfiehlt die Annahme der Motion.  
    Zur Motion 25.4481 auf Curia Vista

    Den Computer als Hilfmittel für Schüler:innen mit einer DYS-Störung erlauben
    03.03.2026; 24.3100 Mo. Kamerzin: Schüler:innen mit einer DYS-Störung wie Dyslexie, Dysorthographie oder Dyskalkulie können auf der Primar-, Sekundar- und Hochschulstufe einen Computer mit entsprechender Software nutzen, um Nachteile auszugleichen. Davon ausgenommen sind jedoch Schüler:innen in der gymnasialen Ausbildung. Die Motion 24.3100 will dies ändern und fordert die Zulassung des Hilfsmittels auch am Gymnasium. Inclusion Handicap unterstützt diese Forderung nach einem diskriminierungsfreien Zugang zur Bildung.
    Zur Motion 24.3100 auf Curia Vista

    Stimmabgabe unter Wahrung des Stimmgeheimnisses
    12.03.2026; BRG 25.047: In Art. 6 des BPR sollen Bund und Kantone verpflichtet werden, für Abstimmungen Massnahmen zu treffen, die es blinden und sehbehinderten Stimmberechtigten ermöglichen, ihre Stimme unter Wahrung des Stimmgeheimnisses selbstständig abzugeben, z.B. mittels Abstimmungsschablonen. Inclusion Handicap befürwortet diesen Schritt und empfiehlt dem Ständerat hier dem Nationalrat zu folgen. 
    Zum Geschäft 25.047 auf Curia Vista

    Pilotbetriebe für E-Collecting mit der E-ID-Vertrauensinfrastruktur ermöglichen
    12.03.2026; diverse: Verschiedene gleichlautende Motionen fordern ein Pilotprojekt, um das E-Collecting gestützt auf das Bundesgesetz über die politischen Rechte zu erproben. Dabei soll die E-ID-Vertrauensinfrastruktur als technische Grundlage dienen. Der Nationalrat hat einem Testbetrieb bereits zugestimmt. Nun ist es am Ständerat, die Digitalisierung einer fortschrittlichen Demokratie auf die nächste Stufe zu bringen.

    Zu den parlamentarischen Vorstössen für Pilotbetrieb E-Collecting:
    24.390724.390824.390924.391024.391124.3912

    Besserer Schutz vor Gewalt an Frauen mit Behinderungen
    19.03.2026; Ip. 25.4437 Graf Maya: Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind einem deutlich erhöhten Risiko körperlicher und psychischer Gewalt ausgesetzt im Vergleich zu Frauen ohne Behinderungen. Grüne-Ständerätin und Inclusion Handicap Co-Präsidentin Maya Graf will mit der Interpellation 25.4437 vom Bundesrat wissen, ob die in Aussicht gestellten Massnahmen – etwa barrierefreie Beratungs- und Hilfsangebote oder gesetzliche Anpassungen auf nationaler Ebene – ergriffen wurden und bis wann deren Umsetzung vorgesehen ist.
    Zur Interpellation 25.4437 auf Curia Vista

    Klärungs- und Verbesserungsbedarf bei den neuen Brandschutzvorschriften
    19.03.2026; 25.4722 Ip. Stark Jakob: Die neuen Brandschutzvorschriften 2026 sehen unter anderem Erleichterungen bei Fluchtwegen und Brandschutzmassnahmen vor. Bei deren Vernehmlassung hat Inclusion Handicap insbesondere das nicht erkennbare Gesamtkonstrukt für den Schutz von Menschen mit Behinderungen kritisiert. Die präsentierte Norm lässt die Befürchtung entstehen, dass der Schutz von Leib und Leben von Menschen mit Behinderungen weniger gewährt werden soll, als derjenige von Menschen ohne Behinderungen. Gemäss UNO-Behindertenrechtskonvention hat sich die Schweiz aber verpflichtet, auch in Normgebungsverfahren alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um ihnen in Gefahrensituationen den Schutz und die Sicherheit zu gewährleisten. Unter anderem der Frage, ob die Normen tatsächlich dem BehiG entsprechen, muss sich auch der Bundesrat mit der Interpellation 25.4722 stellen.
    Zur Interpellation 25.4722 auf Curia Vista

    Gleichstellung

    Zu wenig Inklusion im neuen Rahmengesetz
    Der Gegenvorschlag des Bundesrats zur Inklusions-Initiative bleibt auch nach seiner Überarbeitung klar hinter den Kernforderungen der Initiant:innen zurück. Bei den zentralen Themen des Zugangs zur Assistenz und des selbstbestimmten Wohnens sind die Bestimmungen zahnlos. Die breite Kritik in der Vernehmlassung führte immerhin punktuell zu Verbesserungen. Der Gegenvorschlag gewährleistet die längst fällige tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen jedoch nicht und ist keine Alternative zur Inklusions-Initiative.
    Medienmitteilung

    Keine Tests der FV-Dosto-Züge ohne Einbezug von Selbstbetroffenen
    «Nichts über uns ohne uns» – diesen Grundsatz der Behindertenbewegung hat das Bundesverwaltungsgericht im Januar erstmals mit seinem Entscheid zur autonomen Nutzung der Fernverkehr-Doppelstockzüge (FV-Dosto) der SBB bestätigt. Es hält fest: Bei der Überprüfung der Barrierefreiheit müssen Menschen mit Behinderungen zwingend einbezogen werden. Das Bundesamt für Verkehr muss den Sachverhalt somit nochmals - unter direktem Einbezug von Menschen mit Behinderungen – prüfen. Aufgrund der bereits langen Verfahrensdauer müsse das BAV zudem schon jetzt abklären, welche Anpassungen technisch möglich und verhältnismässig sind, falls die neuerlichen Tests ergeben, dass die Barrierefreiheit nicht gegeben ist.
    Medienmitteilung

    Anwältin von Inclusion Handicap im Fachausschuss der BRK-Monitoringstelle von Liechtenstein
    Art. 33 der UNO-BRK verpflichtet die Vertragsstaaten zur Einrichtung einer unabhängigen Stelle für die Überprüfung der BRK-Umsetzung. Nachdem Liechtenstein 2024 der Konvention beigetreten ist, wurde dem Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMR) diese Aufgabe per Gesetz zugeteilt. Letzte Woche hat der Fachausschuss Behinderung seine Arbeit aufgenommen. Er unterstützt den VMR bei seiner gesetzlichen Aufgabe, die Umsetzung der BRK in Liechtenstein zu überprüfen. Mit dabei ist auch Nuria Frei, Anwältin von Inclusion Handicap. Wir freuen uns sehr über ihre Mitwirkung. So entsteht eine direkte Schnittstelle für Expertise und Erfahrungsaustausch.

    Zwei Dienstleistungen für den ÖV-Zugang nachhaltig verankert
    Nach einer Pilotphase bietet die SBB ihre kostenlose Hilfestellungen SBB Assist nun dauerhaft an. Die Dienstleistung erstreckt sich auf das Zurechtfinden am Bahnhof, das Umsteigen oder das Bewältigen von Rampen. Das Angebot ist auf SBB-Bahnhöfe beschränkt und wird unter Vorbehalt genügender personeller Ressourcen angeboten. Und auch die BLS verzeichnet Neuerungen für Menschen mit Behinderungen: Seit dem 1. Januar 2026 funktioniert die SBB Inclusive App auch in Zügen der BLS. Die App zeigt, welche Züge, Perrons und Umsteigepunkte barrierefrei zugänglich sind. Über die App kann Assistenz für das Ein-, Aus- oder Umsteigen direkt angefragt und organisiert werden. Zusätzlich stellt sie strukturierte, klar gegliederte Reiseinformationen mit akustischer Ausgabe bereit und informiert über Liftverfügbarkeit, bauliche Einschränkungen sowie aktuelle Störungen entlang der geplanten Reise.
    Zu SBB Assist
    Zur SBB Inclusive App

    Sozialversicherungen

    Zusätzliche Stufen bei Pauschalberechnung von Mischformen im Wohnmodell gefordert
    Im Rahmen der Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) zu den Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause hat das Parlament eine Prorata-Vergütung beschlossen. Diese gibt Personen, die teilweise in einem Heim/Spital und teilweise zu Hause leben, ebenfalls einen Anspruch auf Leistungen für Betreuung zu Hause. Inclusion Handicap begrüsst die gesetzliche Verankerung einer Prorata-Vergütung, denn das Leben in solchen Mischformen entspricht einem Bedürfnis von Menschen mit Behinderungen. Es stellt einen wichtigen Schritt hin zu mehr Wahlfreiheit beim Wohnen dar. Die Umsetzung der Prorata-Vergütung bedingt eine Änderung der Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV). Diese hat der Bundesrat am 26. November 2025 in die Vernehmlassung geschickt. Er schlägt eine stufenweise Berechnung einer Pauschale vor. Dabei ist der Anteil an Leistungen für das betreute Wohnen abhängig von der Wohndauer zuhause. Die Stufen sollen für 60 Tage, 90 Tage und 120 Tage zu Hause gelten. In seiner am 20. Februar 2026 eingereichten Vernehmlassungsantwort fordert der Dachverband zwei weitere Stufen von 150 und 180 Tagen. Nur so kann auch Situationen mit längeren Wohnzeiten zu Hause Rechnung getragen werden. Die Frist zur Einreichung einer Vernehmlassungsantwort läuft noch bis zum 9. März 2026.
    Zur Vernehmlassungsantwort von Inclusion Handicap

    Solide Zusatzfinanzierung für IV gefordert
    Der Bundesrat hat Anfangs Februar seine Leitlinien für die nächste Revision der Invalidenversicherung weiter geschärft. Zu würdigen ist, dass er dabei einen Fokus auf die Integration in den Arbeitsmarkt legt. An der chronischen Unterfinanzierung der IV wird dies jedoch nichts Grundsätzliches ändern. Aus Sicht von Inclusion Handicap ist eine Zusatzfinanzierung für die IV deshalb keine Option, sondern ein Muss. Mit der in Aussicht gestellten Erhöhung der Lohnprozente um 0.1 bis 0.2 Punkte lässt sich das strukturelle Defizit der IV bekämpfen – für eine Rückzahlung der über 10 Mrd. CHF Schulden an die AHV sind aber weitere Zusatzeinnahmen nötig. 
    Medienmitteilung

    Politische Vorhaben

    Halbierungsinitiative gefährdet Barrierefreiheit und Inklusion
    Aufgrund der Tragweite der Volksabstimmung und der drohenden Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen hat der Vorstand von Inclusion Handicap einstimmig die Nein-Parole zur Halbierungsinitiative beschlossen. Aus Sicht des Dachverbands ist die SRG von grösster Bedeutung für eine unabhängige Berichterstattung und die Abbildung von Inklusion als Teil der gesellschaftlichen Vielfalt. Das barrierefreie Angebot der SRG darf nicht gekürzt werden. 
    Medienmitteilung

    Projekte

    Neue Gerichtsentscheide stärken Inklusion in der Bildung
    Nebst dem zuvor erwähnten Leitentscheid zur autonomen Nutzung des FV Dosto haben zwei weitere Erfolge aus dem Bereich Bildung das Jahresende 2025 bei we claim geprägt. In der Romandie kritisierte das Kantonsgericht Neuenburg die Gemeinde La Chaux-de-Fonds für den Ausschluss eines Fünfjährigen mit Trisomie 21 aus der Tagesschule. Das Kantonsgericht forderte unmissverständlich eine erneute und ernsthafte Prüfung des Zugangs. Weiter kam es im Bildungsraum Nordwestschweiz zu einem Leitentscheid in Bezug auf den Nachteilsausgleich bei Leistungstest. Der Regierungsrat Basel-Landschaft hielt fest, dass technische Rahmenbedingungen in standardisierten Tests so geschaffen sein müssen, dass ein Zeitzuschlag für Schüler:innen mit Nachteilsausgleich jederzeit möglich ist.
    Zu den Fällen auf we claim

    Behindertensession 2026: Politische Teilhabe weiter stärken
    Am 21. Oktober 2026 geht die Behindertensession in die zweite Runde. Nationalratspräsident Pierre-André Page lädt im kommenden Herbst 44 Vertreter:innen von Menschen mit Behinderungen ins Bundeshaus ein. Damit nehmen sie symbolisch 22 Prozent der Sitze im Parlament ein – entsprechend dem Anteil von Menschen mit Behinderungen an der Schweizer Bevölkerung. Die erste Behindertensession im Jahr 2023 hat eindrücklich gezeigt, wie wirkungsvoll politische Teilhabe sein kann: Mehrere der damals eingebrachten Forderungen wurden vom Parlament aufgegriffen und umgesetzt. 

    Save the date: Nationale Kundgebung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
    Am 2. Mai 2026 wandelt sich der Zürcher Helvetiaplatz erneut zu einem Ort der gelebten Diversität. Die erstmals nationale Kundgebung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen fordert gleiche Rechte und uneingeschränkte Teilhabe in allen Lebensbereichen. Beiträge und Reden auf Deutsch, Französisch und Italienisch können noch bis Ende Monat eingereicht werden.
    Mehr Informationen zur Kundgebung

    Kontakt
    Inclusion Handicap
    Mühlemattstrasse 14a
    3007 Bern
    Tel: 031 370 08 30
    Fax: 031 370 08 51
    info@inclusion-handicap.ch