Die Niederlassungsfreiheit ist ein in der Bundesverfassung verbrieftes Recht, das für alle Menschen in der Schweiz gilt. Und die UNO-Behindertenrechtskonvention räumt Menschen mit Behinderungen die gleichen Wahlmöglichkeiten ein wie allen anderen Menschen. Doch Menschen mit Behinderungen werden bei der Wahl des Wohnorts und der Wohnform heute stark eingeschränkt. Nun hat der Nationalrat einen ersten Schritt in Richtung mehr Wahlfreiheit beim Wohnen gemacht: Er hat die Motion der nationalrätlichen Sozialkommission zur Revision des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) angenommen. «Wir freuen uns sehr, dass der Nationalrat den Wunsch nach mehr Autonomie beim Wohnen von unzähligen Menschen mit Behinderungen anerkennt und den notwendigen Revisionsprozess anstösst», sagt Maya Graf, Ständerätin (Grüne/BL) und Co-Präsidentin von Inclusion Handicap.
Selbstbestimmtes Wohnen fördern
Das IFEG sorgte ursprünglich für gewisse Mindeststandards beim institutionellen Wohnen. Das war auch gut so. Viele Menschen mit Behinderungen wollen und können mit genügend ambulanter Unterstützung heute aber autonom wohnen. Heute besteht die Herausforderung darin, genügend Angebote für ein selbstbestimmtes Wohnen mit Unterstützungsleistungen zu schaffen. Die Revision des IFEG soll deshalb bestehende Fehlanreize beseitigen, ambulante Unterstützungsleistungen fördern und Menschen mit Behinderungen insbesondere auch den Wechsel des Wohnsitzes in einen anderen Kanton ermöglichen.
Ressourcentransfer vorantreiben
Gewisse Unterstützungsleistungen werden heute nur finanziert, wenn die betroffene Person in einem Heim lebt – sogar dann, wenn das autonome Wohnen insgesamt günstiger wäre. «Damit stellt das IFEG in seiner heutigen Form ein Hindernis für zeitgemässe kantonale Versorgungsstrukturen dar», sagte Nationalrat Christian Lohr (Die Mitte/TG) als Kommissionssprecher und Urheber der Motion in der heutigen Debatte. Ein Ressourcentransfer vom institutionellen in ambulante Strukturen sei deshalb angezeigt. Untersuchungen zeigen, dass ambulante Angebote nicht nur die Lebensqualität, sondern auch die Kosteneffektivität steigern.
Grundlage für zeitgemässe Strukturen in Kantonen schaffen
Einige Kantone haben ihre Rechtsgrundlagen für den Wohnbereich bereits angepasst. Damit sich die Realität für die betroffenen Menschen jedoch schweizweit ändert, braucht es einen klaren politischen Auftrag und ein verbindliches Rahmengesetz auf nationaler Ebene. Die Kompetenzregelung zwischen Bund und Kantonen bleibt damit weiterhin bestehen: Die Kantone werden auch in Zukunft für die Umsetzung zuständig sein. Doch es ist am Bund, die übergeordneten rechtlichen Rahmenbedingungen zeitgemäss auszugestalten. Inclusion Handicap begrüsst den Entscheid des Nationalrats und erwartet vom Ständerat, dass er den eingeschlagenen Weg konsequent weitergeht.
Auskunft
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