Klassifikation

Im Rollstuhl-Curling wird nur in einer Sportklasse gespielt. Die Spieler*innen müssen eine körperliche Mindestbeeinträchtigung aufweisen, um spielberechtigt zu sein.

Um die Sportart Curling zu betreiben, muss der Spieler oder die Spielerin mindestens eines der nachfolgenden fünf Kriterien erfüllen:

  • Kraftverlust (z.B. aufgrund von Wirbelverletzungen)
  • Einschränkungen an den Beinen
  • Hypertonia
  • Koordinationseinschränkungen
  • Bewegungseinschränkungen (z.B. steifes Knie, Amputation an den unteren Gliedmassen)
     

Hier geht es zu den Klassifikationsregeln von WCF (Classification Rules / Dokument in Englisch).