Praxiserfahrung im Rollstuhlsport
Um die entsprechende Ausbildungsstufe zu erreichen, ist folgende Praxiserfahrung notwendig:
Stufe 1 – Vorbildung
Mindestens 20 Stunden Hospitation in Trainings eines Rollstuhlclub, bei einer Veranstaltung von RSS oder in einem Kadertraining einer Technischen Kommission
Antrag Anerkennung von Praxiserfahrungen
Stufe 2 – Grundausbildung
Mindestens 60 Stunden. Teilnahme/Mitarbeit an Trainings eines Rollstuhlclub, bei einer Veranstaltung von RSS oder in einem Kadertraining einer Technischen Kommission.
Antrag Anerkennung von Praxiserfahrungen
Stufe 3 – Weiterbildung 1 (WB1)
Mindestens 120 Stunden. Mitarbeit in Trainings eines Rollstuhlclub, bei einer Veranstaltung von RSS oder in einem Kadertraining einer Technischen Kommission
Antrag Anerkennung von Praxiserfahrungen
Stufe 4 – Weiterbildung 2 (WB2)
Mindestens 180 Stunden. Mitarbeit in Trainings eines Rollstuhlclub, bei einer Veranstaltung von RSS oder in einem Kadertraining einer Technischen Kommission.
Antrag Anerkennung von Praxiserfahrungen