Äquivalenzen
Äquivalenzen für Traineranerkennungen und -einstufungen
Bei der Leitung Ausbildung Rollstuhlsport Schweiz können absolvierte externe Ausbildungen, die für den Rollstuhlsport relevant sind, für die Ausbildungs-Anerkennung und -einstufung eingereicht werden. Zur Prüfung einer möglichen Äquivalenz sind die Kopien der Ausbildungsunterlagen vorzuweisen.
Voraussetzung zur Anerkennung von Ausbildungen sind deren Gültigkeit und Bedeutsamkeit für den Rollstuhlsport sowie das Absolvieren des Basismoduls von RSS.
Der Einstufungsentscheid wird der beantragenden Person und dem Sportchef des Rollstuhlclubs kommuniziert. Allfällig noch zu absolvierende Module werden individuell im Formular «Ausbildungsweg» aufgezeigt. Der Entscheid ist definitiv.
Ein Einstufungsentscheid ist jeweils ab dem Anerkennungsdatum gültig.
Antrag Anerkennung von Ausbildungsvorleistungen
Antrag Anerkennung von Praxiserfahrungen