Unsere Leistungen
Oftmals bedürfen Querschnittgelähmte lebenslang einer qualifizierten Rechtsberatung. Im Vordergrund stehen Sozialversicherungsfragen, wobei SPV-Mitglieder grundsätzlich in Rechtsfragen, soweit diese einen direkten Bezug zur Invalidität aufweisen, auf unsere unentgeltliche Beratung zugreifen können.
Alle Rechtsanwälte des Instituts für Rechtsberatung sind ausgewiesene Spezialisten im Bereich des Sozialversicherungsrechts. Seit Jahren begleiten wir insbesondere Para- sowie Tetraplegiker/-innen, beraten in allen Fragen, die einen Zusammenhang mit der Querschnittlähmung haben, und vertreten ihre Interessen gegenüber den Sozialversicherungen.
Wir wehren uns im Namen unserer Klientschaft gegen ungerechtfertigte Verzögerungen, Kürzungen und Leistungsverweigerungen. Soweit nötig, ergreifen wir auch den Rechtsweg.
Insbesondere beschäftigen wir uns mit Fragen in folgenden Bereichen:
Invalidenversicherung
- Eingliederungsmassnahmen
- Taggelder
- Renten
- Hilflosenentschädigung
- Assistenzbeitrag
Unfallversicherung
- Pflegeleistungen und Kostenvergütungen
- Taggeld
- Invalidenrente
- Integritätsentschädigung
- Hilflosenentschädigung
- Hinterlassenenrenten
Krankenversicherung
- Allgemeine Leistungen bei Krankheit
- Pflegeleistungen bei Krankheit
Alters- und Hinterlassenenversicherung
- Altersrente
- Witwen- und Witwerrente, Waisenrente
- Hilflosenentschädigung, Assistenzbeitrag und Hilfsmittel
Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
- Altersleistungen
- Hinterlassenenleistungen
- Invalidenleistungen