Begleiterkarte
Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung
Sind Sie in der Schweiz wohnhaft und auf Begleitung angewiesen. Somit haben Sie Anspruch auf kostenlose Beförderung einer Begleitperson und/ oder eines Blindenführhundes. Für beide Personen genügt ein einziger gültiger Fahrausweis. Bei der Billettkontrolle weisen Sie die Begleiterkarte zusammen mit dem gültigen Fahrausweis vor.
Weitere Informationen zum Ausweis, die zuständigen kantonale Stellen sehen Sie in der rechten Spalte, den Ablauf zum Erhalt der Karte finden Sie hier.