Verwaltungsgericht Bern heisst Beschwerde eines SPV-Mitglieds gut
(04.06.2018)
Mit Urteil vom 29. Mai 2018 heisst das Verwaltungsgericht des Kantons Bern die Beschwerde eines SPV-Mitglieds gut, hebt die angefochtene Verfügung der IV-Stelle auf und weist die Sache an diese zurück, damit diese – nach Vornahme der Abklärungen in medizinscher und erwerblicher Hinsicht – neu verfüge.