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Kultur und Freizeit

Kantonsstrasse 40

CH-6207 Nottwil

Telefon: +41 (0)41 939 54 15

Fax: +41 (0)41 939 54 39

E-Mail: kf(a)spv.ch

 
 
 
 
 

 
 

 

 

 

 

 
 
 

Gruppenreisen

 
 

Das Reisebüro erarbeitet jährlich einen Ferienkatalog mit bewährten und neuen Reisezielen für ihre Mitglieder. Dieser erscheint jeweils Anfang November und wird den Mitgliedern mit Paraplegie, Tetraplegie, Polio, Spina Bifida und Friedreichscher Ataxie sowie den freiwilligen Helfern (Pflegepersonen, Assistenz und Gruppenleitung) zugestellt. Diese Gruppenreisen präsentieren wir anlässlich des Fototreffs, welcher jeweils am ersten Sonntag im November (ausser 1.11.) stattfindet.

 

Der Ferienkatalog teilt sich in Gruppenferien und Tetraentlastungswochen auf. Wir bieten sowohl Busreisen in den rollstuhlgerechten SPV-Bussen als auch Flugreisen an.

 

Ferienkatalog bestellen

Wichtige Informationen für SPV-Gruppenreisen

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB)
Bildgalerie

  

Tetraentlastungswochen

Tetraentlastungswochen stehen Tetraplegikern offen, die Aktiv-Mitglied der SPV sind. Die Familienangehörigen, Mitglieder der Spitex oder der Gemeindepflege sollen von der Pflege eines Tetraplegikers entlastet werden, weshalb der Tetraplegiker ohne Angehörige daran teilnimmt. Während dieser Woche gewährleistet die SPV die Pflege durch Fachpersonal und freiwillige Pflegerinnen, welche von der SPV rekrutiert und in einer eintägigen Ausbildung angelernt wurden. Auf der ersten Reise jährlich übernimmt die SPV die Kosten der Begleitperson von Tetraplegikern. Auf allen weiteren Tetraentlastungswochen bezahlt der Tetraplegiker zusätzlich 20% des Arrangements der Pflegerin.

Anmeldeformular Teilnehmende*

Anmeldeformular Pflegende*

Angebote
Fragebogen Teilnehmer
Fragebogen Pflegende

 

Gruppenferien

Gruppenferien stehen grundsätzlich unseren Mitgliedern, die selbständig sind und allenfalls kleine Hilfestellungen benötigen, und ihren Begleitpersonen offen. Für alle Rollstuhlfahrer, welche im Alltagsleben mehrheitlich auf Hilfe angewiesen sind, ist eine persönliche Betreuungsperson obligatorisch. Tetraplegiker sind für ihre persönlichen Begleitpersonen bei Gruppenferien selber verantwortlich. Die SPV übernimmt in diesem Fall einmal jährlich 50% des Arrangementpreises für die Tetra-Begleitperson. Die SPV organisiert keine Begleitpersonen und übernimmt keine Pflegeleistungen. Sie vermittelt jedoch für SPV-Mitglieder den Kontakt zu Personen, die eine eintägige Ausbildung absolviert haben, allenfalls auf einer unserer Reisen dabei waren und bereit sind, den Rollstuhlfahrer individuell oder in der Gruppe zu begleiten. Vereinbarungen müssen zwischen beiden Parteien selbst getroffen werden.

Anmeldung Teilnehmende*

Angebote
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