Gruppenferien
An Gruppenferien können Mitglieder der SPV, die selbständig sind sowie allenfalls kleine Hilfestellungen benötigen und deren Begleitpersonen teilnehmen. Für Rollstuhlfahrer, welche im Alltag mehrheitlich auf Hilfe angewiesen sind, ist eine persönliche Betreuungsperson bzw. Pflegeperson obligatorisch.
Für die Gruppenferien organisiert die SPV keine Betreuungspersonen und übernimmt keine Pflegeleistungen. Sie vermittelt SPV-Mitgliedern jedoch Kontakte von Pflegenden, die für die Reise angefragt werden können. Vereinbarungen zwischen Rollstuhlfahrern und Betreuungspersonen müssen selber getroffen werden.
Grundsätzlich ist die Teilnahme für Tetraplegiker an Gruppenferien möglich. Es sind jedoch vorgängig individuelle Abklärungen nötig, da Gruppenferien für Tetraplegiker sehr anstrengend sein können.
Reisedokumente
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Individualreisen
In unserer Infothek haben wir Informationen zu Unterkünften und Ausflügen, die wir Ihnen gerne zusenden. Abklärungen und Buchungen erfolgen jedoch durch unser Partnerreisebüro TUI ReiseCenter Stocker Reisen in Luzern, welches Ihnen fachkundig zur Seite steht. Dort können Sie auch Angebote von Veranstaltern wie Helvetic Tours, Hotelplan, Kuoni, Travelhouse, TUI usw. buchen. Für Reisen in der Schweiz empfehlen wir unsere beiden Webseiten http://www.rollihotel.ch/ und http://www.paramap.ch/.