Begleiterkarte
Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung
Sind Sie in der Schweiz wohnhaft und auf Begleitung angewiesen. Somit haben Sie Anspruch auf kostenlose Beförderung einer Begleitperson und/ oder eines Blindenführhundes. Für beide Personen genügt ein einziger gültiger Fahrausweis. Bei der Billettkontrolle weisen Sie die Begleiterkarte zusammen mit dem gültigen Fahrausweis vor.
Kantonale Stellen (SBB Seite; rechts, unter «wichtige Dokumente» pdf-Formular)






