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Schuldenabbau nicht auf dem Buckel der IV-Rentner

 
 

Zum Entwurf des zweiten Massnahmenpakets der 6. Revision der Invalidenversicherung (IV-Revision 6b)

 

Nottwil, 12. Oktober 2010 – Die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SPV) lehnt entschieden den weiteren massiven Renten- und Leistungsabbau ab, der mit dem Entwurf des zweiten Massnahmenpakets der 6. IV-Revision (IV-Revision 6b) angestrebt wird. Die SPV ist überzeugt, dass der gewünschte Rechnungsausgleich der Invalidenversicherung (IV) mit den bereits beschlossenen Sanierungsmassnahmen der 4. und 5. IV-Revision, der von Volk und Ständen angenommenen IV-Zusatzfinanzierung sowie dem ersten Massnahmenpaket der 6. IV-Revision erreicht werden kann. Es wäre falsch, weitere massive Renten- und Leistungskürzungen zu beschliessen, bevor klar aufgezeigt wird, dass es diese für eine ausgeglichene Rechnung der IV überhaupt braucht.

 

Der Schuldenabbau darf nach der Auffassung der SPV nicht zulasten der Menschen mit einer Behinderung gehen. Diese dürfen nicht für die Fehler der IV in der Vergangenheit verantwortlich gemacht werden. Deshalb verlangt die SPV für den Abbau der IV-Schulden beim AHV-Fonds eine eigenständige Finanzierungsvorlage. Die SPV schlägt dafür in ihrer Stellungnahme zur IV-Revision 6b vor, dass die bis Ende 2017 befristete Zusatzfinanzierung für die IV neu ab 2018 für die AHV eingesetzt wird, und der Bund die Zinsen der IV-Schulden beim AHV-Fonds weiterhin übernimmt.

 

Für die Menschen mit einer Querschnittlähmung sind die Leistungen der IV von existenzieller Bedeutung. Renten- und Leistungskürzungen im Ausmass, wie sie vom Entwurf zur IV-Revision 6b vorgeschlagen werden, würden viele Menschen mit einer Behinderung in die Abhängigkeit der Sozialhilfe treiben. Bereits unter der heutigen strengeren IV-Gesetzgebung verzeichnet die Schweizer Paraplegiker-Stiftung im ersten Halbjahr 2010 eine Zunahme der Unterstützungsgesuche von 62%.

 

Die SPV hat die bisherigen Massnahmen zur Sanierung der IV aktiv unterstützt und mitgetragen, auch wenn damit einschneidende Leistungskürzungen, wie etwa die Abschaffung der Ehepaar-Zusatzrente, verbunden waren. Die bisher beschlossenen Massnahmen müssen nun konsequent weitergeführt und umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für die berufliche Wiedereingliederung, aber auch für die Betrugsbekämpfung.

 

Die SPV lehnt hingegen den mit der IV-Revision 6b angestrebten Renten- und Leistungsabbau entschieden ab. Zur Wahrung der Interessen der Menschen mit einer Querschnittlähmung sähe sich die SPV gezwungen, gegen eine derart einseitige Vorlage mit einem massiven Renten- und Leistungsabbau in der Höhe von rund 800 Millionen ein Referendum zu unterstützen.

 



Ansprechpartner für Medienanfragen

Schweizer Paraplegiker-Vereinigung, Nottwil

Evelyn Schmid, Leiterin Marketing und Kommunikation
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Für Fachfragen

Schweizer Paraplegiker-Vereinigung, Nottwil
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